
Der Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs ist zwar ein wichtiger Beitrag zur Modernisierung und Zukunftsfähigkeit der hessischen Justiz; allerdings darf er nicht aus Prestigegründen zum Selbstzweck werden, sagte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann.
Bei ihren zahlreichen Besuchen in den Gerichten erfahre sie immer wieder, dass sich die Möglichkeit des elektronischen Rechtsverkehrs in der Zukunft voraussichtlich etablieren werde. Allerdings hänge der Erfolg des elektronischen Rechtsverkehrs im Wesentlichen davon ab, in welchem Umfang die Rechtsuchenden und deren anwaltliche Vertreter bereit und in der Lage seien, den Schriftverkehr eines Gerichtsverfahrens auf elektronischem Wege abzuwickeln.
Bei einem Besuch des Amtsgerichts Groß Gerau musste die Sozialdemokratin wieder einmal feststellen, dass die Justiz zwar bereits zukunftsweisend technisch ausgestattet sei, die Möglichkeiten des elektronischen Rechtsverkehrs von der Anwaltschaft aber nur sehr vereinzelt genutzt würde.
Man dürfe daher nicht den Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs um jeden Preis forcieren und dabei riskieren, dass ein großer Teil der Rechtsuchenden von der technischen Entwicklung abgehängt und ihnen die Möglichkeit der Durchsetzung ihrer rechtlichen Interessen erschwert werde, so Hofmann.
Vor einem solchen Hintergrund mache es nach Ansicht Hofmanns keinen Sinn, die Gerichte mit großem finanziellen Aufwand in einer technischen Weise aufzurüsten, die in der Praxis gar nicht nachgefragt bzw. in Anspruch genommen werde.
Völlig unverständlich ist auch, wenn ein Gericht elektronisch eingegangene Schriftsätze auf eigene Kosten ausdrucken muss, um sie dann den übrigen Prozessparteien zustellen zu können, stellte Hofmann fest. Hier würden Kosten auf das Land verlagert, die nicht hinnehmbar seien und sich auch nicht mit einer künftigen Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs rechtfertigen ließen, wenn gleichzeitig um jeden Arbeitsplatz in der Justiz gekämpft werden müsse.