Norbert Schmitt (SPD): Keine Zustimmung der SPD für eine Verfassungsänderung

„Eine Schuldenbremse, welche die Kommunen ausbluten lässt, ist für die SPD nicht akzeptabel“ – so hat der finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Norbert Schmitt die Haltung seiner Fraktion zum von CDU und FDP vorgelegten Gesetzentwurf am Donnerstag in der Landtagsdebatte beschrieben. „Die SPD-Fraktion wird jedenfalls den Vorschlag der kommunalen Gemeinschaft aufgreifen und einen Änderungsantrag einbringen, der verfassungsrechtlich absichert, dass nicht die Städte, Gemeinden und Landkreise die Zeche zahlen sollen und am Ende ihre Aufgaben nicht mehr erledigen können“, sagte Schmitt weiter.

Der Sozialdemokrat unterstrich ferner, dass die geplante Schuldenregel nicht dazu führen dürfe, dass die in der Hessischen Verfassung festgelegten Staatsziele ausgebremst würden. Schließlich müsse auch eine Regelung für den Fall getroffen werden, dass Entscheidungen auf Bundesebene die Finanzlage des Landes unvertretbar beeinträchtige.

Schmitt nannte es „tolldreist“, dass „im gleichen Atemzug, in dem das Finanzministerium angekündigt hat, noch jahrelang verfassungswidrige Haushalte mit massiver Neuverschuldung vorzulegen, CDU und FDP eine Volksabstimmung über eine neue Schuldenbremse terminieren. Wer die alte Schuldengrenze nicht einhält und gleichzeitig eine neue fordert, ist nicht seriös.“ Die neue mittelfristige Finanzplanung der Landesregierung weise als Ziel für die kommenden 5 Haushaltsjahre mehr als 10 Milliarden neue Schulden aus; die Schulden sollten bis 2014 auf 47,5 Milliarden Euro steigen.

Zudem legten CDU und FDP keinen Fahrplan dafür vor, wie sie bis 2020 die Neuverschuldung auf Null reduzieren wollten. „Damit nähren Sie den Verdacht, dass es Ihnen gar nicht um die Schuldenbremse geht, sondern um ein Thema, mit dem Sie den Kommunalwahlkampf bestreiten wollen, weil die Umfragen so katastrophal für schwarz-gelb sind.“ Das alles rieche nach Wahlkampf und nicht nach solider Auseinandersetzung mit einem wichtigen Thema.

Der Abgeordnete kündigte an, dass die SPD-Fraktion sich intensiv und sachlich mit dem Thema beschäftigen werde. „Sie wird die angebliche Bereitschaft von CDU und FDP zur Zusammenarbeit auf den Prüfstand stellen – mit eigenen Vorschlägen.“
Mit dem geplanten Sonderopfer der Kommunen in Höhe von fast 400 Millionen Euro ab 2011 greife die Landesregierung schon jetzt in die Kassen von Städten, Gemeinden und Kreisen, um ihre Finanzsituation zu verbessern. Die Koalition bleibe jede Antwort darauf schuldig, wie sie das Versprechen von Ministerpräsident Bouffier verwirklichen wolle, dass die Kommunen nicht unter der Schuldenbremse zu leiden hätten.

Schmitt mahnte, über die Schuldenbremse nicht zu verhandeln, ohne die Einnahmeseite zu berücksichtigen. „Schwarzgelb hat schon jetzt die öffentlichen Kassen zugunsten ihrer Klientel geschwächt – man denke an Steuersenkung für Hoteliers. Staatliche Aufgaben – von der Bildungspolitik bis zur Inneren Sicherheit – können nicht nach Kassenlage bewältigt werden.“ Ohne ausreichende Einnahmen könne das Ziel nicht erreicht werden, 2,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für die Bildung bereitzustellen, ohne ausreichende Einnahmen könnten die Innere Sicherheit nicht gewährleistet und die notwendigen Investitionen nicht getätigt werden. „Unsere Hessische Verfassung stellt in ihrem Staatszielteil fest, dass die soziale Sicherheit gewährleistet sein muss, sie hat den Umweltschutz, Kunst und Kultur und die Landschaft unter Schutz und Pflege des Staates gestellt und auch den Sport zum Staatsziel erhoben. Wir wollen verhindern, dass eine Schuldenbremse die Staatsziele ausbremst und damit die Hessische Verfassung im Kern ausgehöhlt wird, wie es neoliberalen Ideologen wollen.“

Ferner müsse verhindert werden, dass z.B. eine Landesregierung mit Zustimmungen zu Steuererleichterungen im Bundesrat die Einnahmen ramponiere. „Deshalb muss auch eine Abweichung von der Normallage Nullverschuldung möglich sein, wenn Änderungen der Einnahmen oder Ausgabesituation dem Land nicht zurechenbar sind. Erhebliche strukturelle Veränderungen im Bereich der Einnahmen oder Ausgaben z.B. durch Steuerrechtsänderungen können einen Haushalt richtig durcheinander wirbeln. Und das ist der Unterschied zur Bundesebene, wo der Bundesgesetzgeber eben nicht durch eine andere Ebene in die Bredouille gebracht werden kann. Deswegen muss es eine Ausnahme von der Nullverschuldung geben können, wenn durch Bundesgesetze ein Land auf der Einnahme- oder Ausgabenseite unter Druck kommt.“