
Die Föderalismusreform und die damit verbundene Abweichungsgesetzgebung ermögliche es den Ländern, die notwendige Neuordnung des Naturschutzrechtes in die eigenen Hände zu nehmen. Der heute in 1. Lesung debattierte Entwurf der Landesregierung, sei in seiner jetzigen Form allerdings nicht zustimmungsfähig, führte der umweltpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Manfred Görig, in Wiesbaden aus.
Der vorliegende Entwurf sei durchaus nicht in allen Punkten zu kritisieren, aber in zu vielen Punkten weiche man erheblich vom Bundesnaturschutzgesetz ab. Sei es doch gerade der im Bundesnaturschutzgesetz beschriebene Dreiklang zwischen Vermeidung, Ausgleich oder Ersatz, welcher eine elementare Säule des Naturschutzes darstelle. Diesen Dreiklang auszuhöhlen sei für die SPD nicht hinnehmbar. In diesem Punkt sei der Entwurf auch nicht mit dem Bundesrecht vereinbar.
In einem weiteren Punkt sieht Görig die Abweichung zum Bundesnaturschutzgesetz sehr kritisch. Gerade die Landschaftsrahmenpläne seien vor dem Hintergrund der Steuerung von raumbedeutsamen Anlagen, wie zum Beispiel im Bereich der Erneuerbaren Energien, ein dringend gebotenes Instrument. Wir fordern daher die Wiedereinführung der Landschaftsrahmenpläne.
Görig forderte weiterhin die Einführung der ehrenamtlichen Beiräte bei den oberen Naturschutzbehörden. Insbesondere bei Entscheidungen über großflächige Schutzgegenstände sei der Rat der ehrenamtlichen Beiräte wichtig und hilfreich. Man könne und dürfe auf diese Hilfe nicht verzichten.