
Das staatliche Glücksspielmonopol kann grundsätzlich erhalten bleiben Schnellschüsse sind nicht sinnvoll, sondern eine sorgfältige, europataugliche Neuregelung ist notwendig, sagte am Donnerstag der Parlamentarische Geschäftsführer und sportpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph, zum gestrigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Rudolph wies darauf hin, dass der EuGH zwar sehr deutliche Hinweise zur künftigen Ausgestaltung des staatlichen Glücksspielmonopols gegeben, dieses aber nicht gekippt habe. Er gehe daher davon aus, dass die Bundesländer die Hinweise des EuGH aufnehmen und europagerechte Regelungen zur Regulierung des Glücksspiels in einem neuen Glücksspielstaatsvertrag einarbeiten werden. Auch die SPD spricht sich für eine Beibehaltung des staatlichen Glücksspielmonopols aus. Denn nur auf diese Weise kann der Spielsucht und der Glücksspielkriminalität wirksam begegnet werden, so der sozialdemokratische Innenpolitiker.
Schließlich betonte Rudolph die besondere gesellschaftspolitische Bedeutung des staatlichen Glücksspielmonopols. So förderten die staatlichen Lotteriegesellschaften in erheblicher Weise den Sport, die Kultur und gemeinnützige Einrichtungen. Wer das staatliche Glücksspielmonopol um jeden Preis abschaffen wolle, müsse sich darüber im Klaren sein, dass dies massive Einschnitte in die genannten Förderbereiche zur Folge hätte. Das könne niemand ernsthaft wollen, sagte Rudolph. Deshalb müsse man auch die Kritik des EuGH an den Werbeauftritten der staatliche Lotterien und Sportwetten Ernst nehmen. Aggressive Werbung lasse sich nicht mit dem Bemühen um präventive Maßnahmen zur Eindämmung der Spielsucht vereinbaren. Nach Rudolphs Kenntnis sei dies aber den Gesellschaften und den Verantwortlichen in den Ländern mittlerweile bewusst.
Rudolph erwarte, dass sich all dies im Interesse der Bürgerinnen und Bürger im Dialog mit der Landesregierung einvernehmlich regeln lassen werde. Allerdings müsse sich auch die Bundesregierung ihrer Verantwortung bewusst werden und die in ihrer Verantwortung liegende Gesetzgebung im Bereich der Automatenspielhallen den europarechtlichen Vorgaben anpassen.