
Der von CDU und FDP am heutigen Tage eingebrachte Gesetzentwurf zur Erleichterung von Bürgerbegehren kratzt leider nur an der Oberfläche, sagte die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Nancy Faeser heute im Hessischen Landtag.
Der Gesetzentwurf verfehle das Ziel, die Bürgerinnen und Bürger mehr zu beteiligen. Selbst nach einer Senkung des Quorums von 3 auf 2 % sei es nach wie vor erforderlich, dass 87.502 Stimmberechtigte einen Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens unterstützen müssten. Im Vergleich dazu sei Bayern viel fortschrittlicher, so Faeser. Das Quorum zur Einleitung eines Volksbegehrens liege in Bayern bei 25.000 Stimmberechtigten, obwohl Bayern mehr als doppelt so viele Stimmberechtigte habe. Damit liege die Hürde in Hessen mehr als 7 ½ fache so hoch wie in Bayern.
Die SPD Politikerin kündigte hierzu Änderungsanträge ihrer Fraktion an. Entscheidend sei aber insbesondere eine Absenkung des Zustimmungserfordernisses für ein Volksbegehren. Bislang müssten 875.057 Stimmberechtigte dem Anliegen zustimmen. Das sei eine der höchsten Quoten in Deutschland. Diese müsse dringend gesenkt werden.
Aber dies gehe nur mit einer Änderung der Hessischen Verfassung. Einer solchen Verfassungsänderung stehe die SPD Fraktion positiv gegenüber. Die SPD wolle die Bürgerbeteiligung tatsächlich erleichtern und keine Showanträge wie CDU/FDP vornehmen. Diese Augenwischerei fördere nur die Politikverdrossenheit der Bürgerinnen und Bürger, so Faeser abschließend.