
Zur heutigen Pressekonferenz von CDU und FDP zur geplanten Aufnahme einer Schuldenbremse in die Hessische Verfassung erklärt der finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Norbert Schmitt:
Im gleichen Atemzug, in dem das Finanzministerium angekündigt hat, noch jahrelang verfassungswidrige Haushalte mit massiver Neuverschuldung vorzulegen, terminieren CDU und FDP eine Volksabstimmung über eine neue Schuldenbremse. Wer die alte Schuldengrenze nicht einhält und gleichzeitig eine neue fordert, ist nicht seriös. Das Motto heißt anscheinend gespart wird übermorgen.
CDU und FDP legen keinen Fahrplan dafür vor, wie sie bis 2020 die Neuverschuldung auf Null reduzieren wollen. Damit nähern sie den Verdacht, dass es ihnen gar nicht um die Schuldenbremse geht, sondern um ein Thema, dass sie in ihrem lahmenden Kommunalwahlkampf einsetzen wollen. Herr Dr. Wagner bestärkt diesen Argwohn, wenn er gleich mehrfach die Schuldenbremse als Gewinnerthema ausruft. Das Thema ist zu ernst für parteipolitische Taktik.
Die SPD-Fraktion wird sich intensiv und sachlich mit dem Thema beschäftigen. Sie wird die angebliche Bereitschaft von CDU und FDP zur Zusammenarbeit auf den Prüfstand stellen mit eigenen Vorschlägen.
Eine Schuldenbremse, die am Ende die Kommunen ausbluten lässt, ist für die SPD nicht akzeptabel. Mit dem geplanten Sonderopfer der Kommunen in Höhe von 400 Millionen Euro ab 2011 greift die Landesregierung schon jetzt in die Kassen von Städten, Gemeinden und Kreisen, um ihre Finanzsituation zu verbessern. Die Koalition ist auch heute jede Antwort darauf schuldig geblieben, wie sie das Versprechen von Ministerpräsident Bouffier verwirklichen will, dass die Kommunen nicht unter der Schuldenbremse zu leiden haben.
Schließlich kann über die Schuldenbremse nicht verhandelt werden, ohne die Einnahmeseite zu berücksichtigen. Schwarzgelb hat schon jetzt die öffentlichen Kassen zugunsten ihrer Klientel geschwächt man denke an Steuersenkung für Hoteliers. Staatliche Aufgaben von der Bildungspolitik bis zur Inneren Sicherheit können nicht nach Kassenlage bewältigt werden.