Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf Ausgleich ihrer Benachteiligungen

Mit einer umfassenden Großen Anfrage zum Thema Inklusion hat sich die SPD-Landtagsfraktion an die Landesregierung gewandt, um festzustellen, in welchen Bereichen die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bereits sichergestellt ist und wo noch Nachholbedarf besteht. „Die Bundesregierung ist dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beigetreten. Damit verpflichtet sie sich, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten“, erläuterte Decker. Dies habe Auswirkungen auch auf die Landespolitik, gerade in einem zentralen Feld, nämlich der Bildungspolitik.

„Wir haben in Hessen leider immer noch viel zu wenige Möglichkeiten der inklusiven Beschulung. Es ist erforderlich, den Eltern von Kindern mit Behinderungen ein Wahlrecht einzuräumen. Sie sollen entscheiden können, ob ihr Kind gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen unterrichtet wird oder ob sie eine Förderschule für besser geeignet halten. Die Realität vor Ort sieht derzeit leider so aus, dass ein Wahlrecht nicht gegeben ist, weil die Bedingungen in den Schulen den Bedürfnissen von Kindern mit Behinderungen oft nicht gerecht werden“, stellte Decker fest.

Die Große Anfrage umfasse alle Bereiche der Landespolitik, von der Arbeitsmarktpolitik zur Frauenpolitik, von der Medienpolitik zur Bauordnung und vielem anderen mehr. „Die Landesregierung muss gewährleisten, dass bei allen ihren Handlungen und Gesetzesvorhaben die Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen beachtet wird und die Auswirkungen auf den Alltag von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden“, erklärte Decker. Er sei gespannt auf die Antworten der Landesregierung. „Dann haben wir eine Bilanz und wissen, wo Hessen steht und was es zu verbessern gilt“, so der SPD-Abgeordnete abschließend.