
Die SPD-Fraktion teilt die Kritik der DGB-Gewerkschaften an der so genannten Dienstrechtsreform. Die Koalition von CDU und FDP hat kein zukunftsorientiertes Dienstrecht vorgelegt, sondern beschränkt sich im Kern darauf, die Lebensarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte zu verlängern, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph am Mittwoch in Wiesbaden.
Gleichzeitig soll die bundesweit höchste Wochenarbeitszeit von 42 Stunden beibehalten werden. Damit wollen CDU und FDP den hessischen Beamtinnen und Beamten ein weiteres Sonderopfer zumuten, dass nichts mit Reform und viel mit der desolaten Haushaltssituation zu tun hat.
Dringend notwendige Veränderungen, wie die Modernisierung des Dienstrechtes, die Stärkung der Leistungsfähigkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Wettbewerbfähigkeit des öffentlichen Dienstes aber auch die Motivation der Beschäftigten fehlten in diesem Gesetzentwurf. Beispielsweise die Frage der Besoldung, nach beruflichen Erfahrungszeiten und der Wechsel vom Staat und die Privatwirtschaft und umgekehrt bedürften dringend notwendiger gesetzlicher Regelungen.
Der von den Gewerkschaften zu Recht beklagte Verzicht auf eine Regierungsanhörung zum Dienstrecht sei ein weiteres Beispiel für den Umgang mit den Beschäftigten des Landes nach Gutsherrenart. Rudolph erinnerte daran, dass bereits ohne Beteiligung der Gewerkschaften die Arbeitszeit erhöht und Regelungen im Bereich der Mitbestimmung abgebaut wurden.