
Das Robert-Koch-Institut hat in seinen Empfehlungen medizinische Standards für die Hygiene in Krankenhäusern definiert, die bereits jetzt für alle hessischen Krankenhäuser durch das noch geltende Krankenhausgesetz als verbindlich verankert sind, stellte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Thomas Spies, fest. Die im Entwurf des neuen Krankenhausgesetzes vorgesehene Formulierung, wonach weitere Rechtsverordnungen nur als Kann-Vorschrift beinhaltet seien, sei sicherlich zu schwammig. Dennoch sei das Hauptproblem der Krankenhäuser, dass selbst einfache Hygieneregeln aus Zeitmangel oft nicht eingehalten würden.
Was wir brauchen, ist mehr Personal und mehr Kontrolle. Der Bundesgesundheitsminister wäre gut beraten für eine gute Finanzausstattung zu sorgen und nicht zu versuchen, sich als Bundeshygiene-Oberarzt zu profilieren, stellte Spies fest.
Gesetze und Verordnungen, ob bundeseinheitlich oder länderbezogen, helfen nicht gegen Bakterien. In erster Linie hilft mehr und besser ausgebildetes und motiviertes Personal. Der enorme wirtschaftliche Druck, der auf den Ärztinnen, Ärzten und dem Pflegepersonal lastet, ist nicht hilfreich. Wer Qualität in Krankenhäusern will und dazu gehört auch die entsprechende Einhaltung der Hygienevorschriften nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft, der muss auch dafür sorgen, dass dies bezahlt werden kann, so Spies abschließend.