
Zur neuen Kennzeichnungspflicht von mit bestimmten künstlichen Farbstoffen gefärbten Lebensmitteln erklärte die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Petra Fuhrmann:
Kinder lieben leuchtend bunte oder grelle Süßigkeiten. Das Auge isst mit und buntes Essen macht eben mehr Spaß. Aber der Spaß hört auf, wenn der Verzehr gesundheits-schädlich ist, konstatierte Fuhrmann. Die chemisch-synthetisch hergestellten Farbstoffe, die als E-Nummern auf den Zutatenlisten auftauchen, könnten nicht nur Allergien auslösen, sondern stünden unter dem starken Verdacht, zu Hyperaktivität und Aufmerksamkeitsdefiziten bei Kindern zu führen. Die Ausgangsverbindung Anilin stehe lange schon im Verdacht, Krebs auszulösen.
Fuhrmann forderte deshalb ein generelles Verbot dieser Zusatzstoffe in Lebensmitteln. Nur wenn die Azofarbstoffe aus dem Handel verbannt werden, erreichen wir einen wirklichen Schutz gerade auch für Kinder, sagte die SPD-Politikerin. Der neue Warnhinweis auf Verpackungen kläre Verbraucherinnen und Verbraucher zwar auf, werde die Hersteller aber nicht davon abhalten, diese Zusatzstoffe weiterhin zu verwenden. In den skandinavischen Ländern seien die besonders problematischen Azofarbstoffe in Lebensmitteln, speziell solchen für Kinder, deshalb längst verboten. Sie appellierte an die Landesregierung, sich auf Bundes- und EU-Ebene für ein Verbot einzusetzen, wie es beispielsweise für den Farbstoff Tartrazin (E 102) von 1989 bis 1993 in Deutschland bereits galt.
Kein Kind liest zuerst das Kleingedruckte auf der Verpackung oder versteht, was die E-Nummern bedeuten, so Fuhrmann. Deshalb müssten die problematischen Farbstoffe schnellstens vom Markt verschwinden. Den Verbrauchern riet Fuhrmann, auf Produkte mit natürlichen Farbstoffen oder Bio-Süßigkeiten umzusteigen, die nach den Bestimmungen der EU-Öko-Verordnung generell keine künstlichen Farbstoffe enthalten dürften – und Produkte mit E-Nummern im Regal liegen zu lassen.
Die neue Regelung gelte konkret für die Farbstoffe Gelborange E 110, Azorubin E 122, Allurarot AC E 129, Tartrazin E 102, Cochenillerot E124 und Cholingelb E 104. Eine Liste der Süßigkeiten mit Azofarbstoffen stehe z.B. auf der Homepage der Verbraucherzentrale Hessen.