
Wir begrüßen, dass der Bundesrat den vom Bundestag beschlossenen Gesetzesänderungen zur Absicherung der Jobcenter zugestimmt hat. Damit können arbeitslose Menschen weiterhin Hilfen aus einer Hand bekommen und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern können endlich aufatmen, stellte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Wolfgang Decker, fest.
Der jetzige Beschluss gehe zu einem großen Anteil auf Initiativen der SPD zurück. Wir haben sehr bedauert, dass die CDU-Bundestagsfraktion lange eine Reform blockiert hat. Die dann von Arbeitsministerin von der Leyen vorgesehene freiwillige Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen und Kommunen hätte einen hohen bürokratischen Aufwand nach sich gezogen und die betroffenen arbeitslosen Menschen wieder mit mehreren Anlaufstellen konfrontiert, erläuterte Decker. Es sei deshalb zu begrüßen, dass nunmehr mit der fraktionsübergreifend getragenen Grundgesetzänderung die Grundlage für eine einheitliche Aufgabenwahrnehmung gelegt sei.
Optionskommunen und Arbeitsgemeinschaften können sich jetzt auf einer sicheren Basis ihrer eigentlichen Aufgabe widmen der Vermittlung und Beratung von Langzeitarbeitslosen. Für welche Organisationsform sich die Verantwortlichen vor Ort entscheiden, soll ihnen überlassen bleiben. Hauptsache ist, dass sie erfolgreich sind, so Decker abschließend.