
Nach langer und schleppender Diskussion im Hessisch Innenministerium ist eine Regelung für die Feuerwehren, Rettungsdienste und technischen Hilfsdienste umgesetzt worden, die eine Erweiterung der Fahrerlaubnis bis 4,75 t festlegt.
Der Berg kreißte, herausgekommen ist jedoch nur eine Regelung, die in Bayern schon seit Oktober 2009 in Kraft ist, so die Bewertung des feuerwehrpolitischen Sprechers der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Dieter Franz. Die Mehrzahl der Fahrzeuge der Einsatzkräfte sei schwerer als 4,75 t das Problem sei daher nur in einem kleinen Teilbereich gelöst worden. Von 4,75 t bis 7,5 t bedürfe es daher einer weiteren Regelung der Bundesländer, die eine einheitliche Regelung seit langem anstrebten.
Bis dahin würden jüngere Einsatzkräfte, die ihren Führerschein C1 nach dem 1.1.1999 gemacht haben, keine Erlaubnis haben, Fahrzeuge zwischen 4,75 und 7,5 t im Einsatz zu fahren.
Neben einer unzureichenden Lösung für die Aktiven wirft auch die Umsetzung der Verordnung ein bezeichnendes Schlaglicht auf die Landesregierung. Statt die Kosten durch das Land zu übernehmen, gibt es wiederum eine Kostenverlagerung auf die Kommunen, kritisierte Franz. Die Landkreise müssten die Kosten für die Erlaubnis von 24,30 einziehen, die Aktiven müssten dann zur Kommune gehen, um die vollen Kosten erstattet zu bekommen. Statt praktikabler Lösungen werde damit erneut ein unsinniges bürokratisches Verfahren installiert.
Für die vollständige Einsatzbereitschaft der Feuerwehren, der Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste ist die vorliegende Verordnung für die Fahrerlaubnis der Aktiven ein völlig unzureichender Schritt, der die Probleme in keiner Weise löst, so Franz abschließend.