SPD und GRÜNE widersprechen Ausschussvorsitzenden

Im Gegensatz zu der heutigen Darstellung des Vorsitzenden des Untersuchungsaus-schusses Steuerfahnder-Mobbing (UNA 18/1), Leif Blum (FDP), wiesen die beiden Obleute von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Norbert Schmitt und Frank Kauf-mann, darauf hin, dass sie ihre Klagepunkte in mehreren Ausschusssitzungen sehr wohl benannt hätten. Blum hatte heute in einer Pressekonferenz SPD und GRÜNEN vorgeworfen, ihre Klagegründe nicht benennen zu können.

Im Einzelnen gehe es darum: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsge-richts sei es unzulässig, wenn eine Mehrheit das Recht der Minderheit auf Bestim-mung des Gegenstandes eines Untersuchungsausschusses dadurch unterlaufen will, dass Erweiterungen vorgenommen werden, die ganz andere Zielsetzungen haben. „Genau dies geschieht mit dem Beschluss der Mehrheit, organisatorische Maßnah-men der Finanzverwaltung nochmals prüfen zu wollen, obwohl bereits der Untersu-chungsausschuss UNA 18/1 dies abschließend vorgenommen hat. Ebenso kommt es überhaupt nicht darauf an, ob die zwangsweise in den Ruhestand versetzten Steuer-fahnder nun Spitzenbeamte oder durchschnittliche Beamte waren – eine unrechtmä-ßige Behandlung wäre in keinem Fall gerechtfertigt“, erläuterte Kaufmann. Schmitt wies ergänzend auf den weiteren rechtswidrigen Beschluss der Mehrheit hin, Kontak-te zwischen Abgeordneten und betroffenen Steuerfahndern ebenfalls zum Gegen-stand der Untersuchung zu machen. „Hier tut sich eine weitere Missachtung der Ver-fassung auf, die wir nicht hinnehmen wollen.“

Ein Blick in die jüngsten Protokolle der Sitzung hätte auch der Ausschussmehrheit zeigen können, dass SPD und GRÜNE mehrfach ihre Rechtsauffassung im Einzelnen nachvollziehbar und begründet vorgetragen haben. Darüber war auch stets angekün-digt worden, Klage zu erheben, falls man sich nicht noch über den Inhalt der Beweis-beschlüsse verständigen könnte. Norbert Schmitt erläuterte: „Die Klage wurde klar benannt, es ist selbstverständlich, dass ihre Ausformulierung etwas Zeit braucht. Die Klageschrift wird derzeit von unserem Prozessbevollmächtigten, Prof. Wieland erstellt und alsbald eingereicht.“

Zu den unstrittigen Teilen des Einsetzungsbeschlusses könne die Beweisaufnahme beginnen. „Im Mittelpunkt steht der Vorwurf des Mobbings. Dieser Sachverhalt kann durch Zeugenvernehmungen aufgeklärt werden, ohne die Befassung des Staatsge-richtshofs mit der Klage von SPD und GRÜNEN abzuwarten“, so die Abgeordneten.