Dr. Thomas Spies (SPD): Der pflegebedürftige Mensch im Mittelpunkt

„Dieser Gesetzentwurf stellt den pflegebedürftigen Menschen und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt“, erläuterte der sozialpolitische Sprecher, Dr. Thomas Spies, den Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion für ein Hessisches Heimgesetz.

„Der Entwurf ist zeitgemäß und deckt die ganze Bandbreite der unterschiedlichen Einrichtungen ab. Selbstbestimmung und Schutz eines würdevollen Lebens auch in Pflege, Qualität und Mitsprache, Information und Bürokratieabbau, klare Standards und Flexibilität für Innovation sind die Stichworte, die mit diesem Gesetz umgesetzt werden. Leitgedanke ist, dass pflegebedürftige Menschen in Einrichtungen aller Art selbstbestimmt in all ihrer Unterschiedlichkeit in Bezug auf Geschlecht, Nationalität usw. leben können und dabei gefördert und unterstützt werden“, so Spies.

Mit der Föderalismusreform 2006 sei das Heimrecht in die Zuständigkeit der Länder übergegangen. Einige Bundesländer hätten hierzu bereits Landesgesetze verabschiedet, die Hessische Landesregierung habe jedoch noch keine Vorlage gemacht. Diesen überfälligen Schritt vollziehe jetzt die SPD-Landtagsfraktion mit der Vorlage eines Entwurfs für ein Hessisches Gesetzes über Einrichtungen des Wohnens mit Pflege und Betreuung.
Zuvor war den betroffenen Verbänden und Organisationen der Gesetzentwurf zur Stellungnahme vorgelegt worden und hatte hier große Zustimmung erfahren. Aufgrund der Ergebnisse dieser Anhörung wurde der Gesetzentwurf noch einmal überarbeitet.

Pflegebedürftige Menschen befinden sich in einer besonderen Abhängigkeitssituation. „Davor soll niemand Angst haben“, sagte Spies. Ziel sei es, den Schutz der Betroffenen zu garantieren und ihnen zu ermöglichen, ihre Rechte selbst wahrzunehmen und auch über die Einrichtung hinaus am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Im Entwurf für ein Hessisches Wohn- und Pflegeeinrichtungsgesetz gebe es eine Vielzahl an Regelungen, die dem Anspruch auf Mitwirkung und Selbstbestimmung gerecht würden. So seien Bestimmungen über die Rechte der Bewohnervertretung und die Beteiligung externer Personen verankert.

Darüber hinaus stehe die Qualität der Pflege im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs. „Wir alle wünschen für uns selbst und unsere Angehörigen die bestmögliche Pflege“, stellte Spies fest. Aufgabe des Landes sei es, diese zu garantieren, was nur durch verbindliche Standards gelingen könne. Deshalb sehe das Gesetz sowohl Mindeststandards für das Personal ebenso wie eine dem anerkannten Stand fachlicher Erkenntnisse entsprechende Qualität des Wohnens und der Pflege vor. „Diese Anforderungen sind natürlich den unterschiedlichen Einrichtungen entsprechend anzupassen. Für eine Einrichtung, die viele schwerstpflegebedürftige Menschen zu versorgen hat, gelten andere Kriterien als für eine Einrichtung, deren Bewohnerinnen und Bewohner in der Lage sind, sich im Großen und Ganzen selbst zu versorgen. Auch dieser Unterschiedlichkeit trägt der Gesetzentwurf Rechnung“, erklärte der SPD-Politiker.

„Jeder Mensch hat ein Recht auf Raum für sich allein, deshalb wollen wir einen Anspruch auf ein Einzelzimmer.“ Für bestehende Einrichtungen sei eine Übergangsfrist von zehn Jahren im Gesetz verankert, die genügend Zeit lässt, diesen Ansprüchen gerecht zu werden. Natürlich könne, wer wolle, auch weiterhin in Doppelzimmern wohnen, so Dr. Spies. Den erforderlichen Prüfungen und deren Veröffentlichung werde im Gesetzentwurf ebenfalls breiter Raum gewidmet. ‚Sicherheit und Bürokratieabbau zugleich’ sei hier der Leitgedanke. „Gerade die Vorkommnisse zu Beginn dieses Jahres in einigen Pflegeeinrichtungen machen klar, dass es hier keine Kompromisse geben kann, da diese immer zu Lasten der betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner gehen.“ Hier müsse der Staat Prüfungen vornehmen, um Missstände möglichst von vornherein zu vermeiden oder möglichst schnell abzustellen. Geregelt sei im Gesetzentwurf auch, dass die Prüfungen der zuständigen Behörde, des Landesamts für Versorgung und Soziales, mit den Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung möglichst abgestimmt werden sollen. „Die gemeinsame Prüfung verbessert die Qualität und die Effizienz und hält den bürokratischen Aufwand klein“, sagte Spies.

Der Gesetzentwurf beinhalte auch einen abgestuften Katalog an Maßnahmen bei Mängeln. „Das fängt beim einfachen Beratungsgespräch an und kann mit der Untersagung des Betriebs enden.“ Spies. Auch hier sei ein breites Spektrum angelegt worden, um den unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden. Der Gesetzentwurf sehe die Einführung eines Einrichtungs- und Diensteportals vor, das umfassende Informationen über alle Angebote des Wohnens mit Pflege und Betreuung zur Verfügung stellt. „Auf diese Weise bekommen potentielle Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Angehörige einen Überblick über das gesamte Angebot in ihrer Region und können sich vorab informieren. Auch die Prüfergebnisse sollen dort veröffentlicht werden. Das Internet hat längst auch für die ältere Generation eine Lotsenfunktion eingenommen, die wir nutzen sollten“, erklärte Spies.

Um neuen Versorgungskonzepten die Möglichkeit zur Erprobung zu geben, sehe der Gesetzentwurf eine Öffnungsklausel vor. „Innovation in der Pflege soll nicht durch Bürokratie verhindert werden, sie soll aber auch nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen. Deshalb gibt es auch hier klare Kriterien, die z.B. eine wissenschaftliche Begleitung des Versuchs verbindlich festschreiben.“ Viele Anregungen aus der Anhörung hätte man umsetzen können. So wollten die Einrichtungen möglichst wenig Vorschriften, die Interessenverbände der Betroffenen jedoch möglichst weitgehende. „Wir sind der Auffassung, dass unser Gesetzentwurf den heutigen Ansprüchen auf eine menschenwürdige Unterbringung und Pflege gerecht wird und hoffen auf große Unterstützung bei den Verbänden und Organisationen, aber auch im Landtag“, so Spies abschließend.