
In der dritten und letzten Beratung des SPD-Gesetzentwurfes zum Vorrang Erneuerbarer Energien in Hessen wies der umweltpolitische Sprecher der SPD, Manfred Görig, einmal mehr auf die positiven Effekte hin. Unser Gesetzentwurf für den Vorrang Erneuerbarer Energien ist ein Meilenstein, der die Energiewende hin zur Ersetzung von Atom- und Kohlestrom einleiten kann. Wir räumen damit entscheidende Hemmnisse rechtlicher und administrativer Art aus dem Weg, damit Hessen seine eigenen und die energiepolitischen Ziele der Europäischen Union und des Bundes überhaupt erreichen kann. Vorreiterland für Erneuerbare Energien werde Hessen nicht durch die zögerliche Politik der Landesregierung. Was notwendigerweise jetzt zu tun ist, wird einzig durch unser Gesetz in die Wege geleitet, sagte Görig. Wir kommen diesem Ziel mit unserem Vorschlag einen Riesenschritt näher, wenn die Mehrheit des Landtages zustimmt.
Görig wies auf die weiteren Eckpunkte des SPD-Gesetzes hin:
1,5 Prozent der Landesfläche sollen als Vorranggebiete vorgesehen und die Regionalpläne entsprechend angepasst werden.
Die Energieeffizienz soll deutlich erhöht werden, z. B. bei öffentlichen Gebäuden und beim Fuhrpark des Landes.
Für den Gebäudebestand des Landes solle ein energetischer Sanierungsplan erstellt werden.
Ein Landeskataster für Erneuerbare Energien solle alle Potentiale für die regenerative Energieerzeugung ermitteln und für deren Erschließung sorgen.
Die Energieberatung werde erheblich verbessert.
Bei der Wärmegewinnung solle die Solarthermie Vorrang erhalten.
Die kommunale Selbstverwaltung bei der Planung von Windenergiestandorten würde erheblich gestärkt.
Eine Clearingstelle solle vor dem Genehmigungsverfahren dafür sorgen, Streitigkeiten aufzulösen und schließlich
sollten die Auswirkungen des Vorranggesetzes laufend überprüft werden, um korrigierende Eingriffe noch zu ermöglichen, wenn sie erforderlich würden.