
Seit der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug Ländersache. Deshalb sei es für die SPD selbstverständlich, mit einem eigenen Gesetzentwurf zum Erwachsenenstrafvollzug deutlich machen, wie der Strafvollzug in Hessen am besten ausgestaltet werden könne, betonte die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion , Heike Hofmann, heute in Wiesbaden.
Das oberste Ziel im Strafvollzug ist die Resozialisierung der Gefangenen und deren komplette Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Auf dem Weg dahin gilt es, ein Höchstmaß an Sicherheit für die Bevölkerung zu schaffen. Am Ende des Vollzugs, den wir als Chancenvollzug betrachten, muss ein Leben ohne Straftaten in sozialer Verantwortung stehen.
Dazu gehöre, dass neben dem geschlossenen Vollzug der offene Vollzug als eigenständige Vollzugsform erhalten bleibe. Dies unterscheide sich diametral vom Gesetzesentwurf der Landesregierung, der den offenen Vollzug nur noch unter dem Begriff vollzugsöffnende Maßnahmen fasse, die zudem sehr restriktiv seien. Der SPD-Entwurf sehe in Anknüpfung an die Eignung des Gefangenen selbstverständlich auch Lockerungsregelungen, wie z. B. Ausgang, vor, die zur Umsetzung des Chancenvollzugs auf das Vollzugsziel der Resozialisierung ausgerichtet sind.
Wir wollen bei geeigneten Gefangenen die Chancen einer erfolgreichen Eingliederung mit den Möglichkeiten des offenen Vollzuges nutzen. Daher ist uns neben den inhaltlichen Schwerpunkten auch wichtig, ein praxistaugliches Gesetz auf den Weg zu bringen. Dies ist uns, wie viele Rückmeldungen zeigen, gut gelungen, sagte Hofmann.