Einrichtung eines Landespolizeibeauftragten erscheint dringend geboten

Die SPD-Fraktion hat am Mittwoch ihren Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Landespolizeibeauftragten im Hessischen Landtag eingebracht. Die jüngsten Vorwürfe gegen einzelne Polizisten in leitender Position zeigten, „dass die derzeitigen Instrumente zur Führungskultur offenbar versagt haben“, zitierte die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Nancy Faeser, den Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt. Deshalb sei es im Interesse der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in Hessen dringend geboten, dem Gesetzentwurf der SPD zur Schaffung eines Landespolizeibeauftragten zuzustimmen.

Zudem wies Faeser darauf hin, dass auch die Polizeigewerkschaften auf Landesebene – die Gewerkschaft der Polizei, der Bund Deutscher Kriminalbeamter sowie der Landesverband der Deutschen Polizeigewerkschaft – die Einrichtung des von der SPD vorgeschlagenen Landespolizeibeauftragten begrüßt hätten.

Nach dem SPD-Gesetzentwurf solle künftig – ähnlich wie der Wehrbeauftragte bei der Bundeswehr – eine Institution geschaffen werden, die es jeder Polizeibeamtin und jedem Polizeibeamten ermögliche, sich unabhängig von Dienstrang und Dienstweg direkt an eine neutrale Stelle zu wenden, der sie oder er alles vortragen könne, was als falsch oder ungerecht empfunden werde. Die Eingaben könnten somit die gesamte Bandbreite des polizeilichen Alltags umfassen. Dies können dienstliche, soziale und auch persönliche Probleme sein, erläuterte Faeser.

Damit überprüfe der Landespolizeibeauftragte nicht etwa polizeiliches Fehlverhalten in Einsätzen oder anderem, sondern sei als Hilfsorgan des Hessischen Landtags mit dem Schutz von Grundrechte der Polizeibediensteten sowie der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle gegenüber dem Innenministerium und internen Vorgängen bei der Polizei befasst, so Faeser.

Die Befugnisse des Beauftragten erstreckten sich insbesondere auf

•das Recht, beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, bei Polizeidienststellen und Polizeibediensten Auskunft verlangen zu können,
•die Möglichkeit, einen Vorgang der für die Einleitung des Straf- oder Disziplinarverfahrens zuständigen Stelle zuzuleiten;
•das Recht, jederzeit alle Dienststellen und Behörden der Polizei auch ohne vorherige Anmeldung besuchen zu können;
•das Recht, von dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport zusammenfassende Berichte über die Ausübung der Disziplinargewalt innerhalb der hessischen Polizei anfordern zu können.

Auf diese Weise böte sich die Chance, den Gründen für die auch in den letzten Monaten in der Öffentlichkeit immer wieder diskutierten Vorfälle in der hessischen Polizei begegnen zu können, sagte Faeser abschließend.