Uwe Frankenberger (SPD): Bibliotheksgesetz unschädlich, aber auch wirkungslos

Als Resümee einer Expertenanhörung zum Gesetzentwurf für ein Hessisches Bibliotheksgesetz sagte der für Bibliotheken zuständige Fachsprecher der SPD-Landtagsfraktion, Uwe Frankenberger, dass der Gesetzentwurf gleichermaßen unschädlich wie wirkungslos sei.

„Einzig richtig ist, dass das Gesetz ohnehin bestehende Aktivitäten vor allem der kommunalen Gebietskörperschaften noch einmal in Paragraphenform beschreibt. Davon allein ändert sich aber zunächst einmal gar nichts“, so Frankenberger.

Das größere Problem sei, dass die Kommunen aufgrund verfehlter Politik der Bundes- und Landesebene finanziell vollkommen ausgeblutet würden. 400 Millionen Euro sollen – so die Planung der Landesregierung – allein dem Kommunalen Finanzausgleich entzogen werden. Bei der Umsetzung der Mindestverordnung im Bereich der Kindertagesstätten werde darüber hinaus den Kommunen tief in die Tasche gegriffen und die zuletzt bei der Wahl in Nordrhein-Westfalen abgestrafte völlig verfehlte Steuerpolitik der schwarz-gelben Koalition in Berlin drücke die Kommunen schließlich finanziell vollkommen an die Wand.

„Um es mit den Worten der Kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung zu sagen: ‚Paragraphen ersetzen keine tätige Hilfe, Paragraphen ersetzen kein Geld.’ Das bringt das Problem auf den Punkt“, sagte der SPD-Politiker.

Er forderte die Landesregierung daher auf, die Politik der Ausplünderung der Kommunen zu beenden und stattdessen den Paragraphen nun auch Taten folgen zu lassen und kündigte seinerseits an, die Frage der Finanzierung der öffentlichen Bibliotheken bei den Haushaltsberatungen wieder auf die Tagesordnung zu setzen.