Unterstützung für seine Forderung, den öffentlichen und privaten Datenschutz in Hessen zusammenzulegen, erhielt der Landesdatenschutzbeauftragte, Professor Ronellenfitsch, von der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag. Wir halten es für überfällig, den privaten Datenschutz, der derzeit noch beim Regierungspräsidium Darmstadt angesiedelt ist, inhaltlich und organisatorisch dem Hessischen Datenschutzbeauftragten zuzuordnen und damit einen schlagkräftigen Datenschutz für öffentliche und private Belange zu schaffen, sagten heute die beiden SPD-Landtagsabgeordneten Michael Siebel und Marius Weiß.
Es gibt, das zeigen uns in jüngster Vergangenheit die Beispiele bei den Unternehmen Lidl, Telekom oder Lufthansa, ein unterentwickeltes Unrechtsbewusstsein in vielen Unternehmen. Das mag auch daran liegen, dass es zurzeit zu wenig Kommunikation, zu wenig verdachtsunabhängige Kontrollen und zu wenig Beratung über die Verbesserung des Datenschutzes in diesen privatwirtschaftlichen Bereichen gibt. Dies zu verbessern muss das gemeinsame Interesse der Politik sein. So kann dann der Datenschutz objektiv verbessert, aber auch das Datenschutzbewusstsein der Bevölkerung geschärft werden, sagte Siebel.
Die SPD sieht sich durch Ronellenfitsch auch in ihrer Kritik an Innenminister Bouffier bestätigt, so Weiß mit Hinweis auf die höchstrichterliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) zur Unabhängigkeit der Datenschutzkontrolle im privaten Bereich. Der EUGH hatte festgestellt, dass die Wahrnehmung der Aufgabe der Datenschutzkontrolle im privatrechtlichen Bereich durch das Regierungspräsidium in Darmstadt gegen Art. 28 Abs. 1 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr verstoße. Auf diesen Umstand habe die SPD schon seit längerem hingewiesen, sei aber immer wieder auf den Widerstand des Hessischen Innenministers gestoßen, der wieder einmal eine von der Rechtsprechung abweichende und mit dem Gesetz nicht in Einklang zu bringende eigene Rechtsauffassung vertreten habe, so der Sozialdemokrat.
Siebel und Weiß sehen das Urteil als Startschuss, das Gesetzgebungsverfahren wieder aufzugreifen und den Gesetzentwurf der SPD nun zu beschließen, damit dem Datenschutz in seinem einstigen Mutterland nicht länger der Makel der Rechtswidrigkeit anhafte.