Marius Weiß (SPD): Ohrfeige für Innenminister vom EUGH

Als „Ohrfeige“ des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) für Innenminister Bouffier wertete der SPD-Abgeordnete Marius Weiß die heute getroffene höchstrichterliche Entscheidung zur Unabhängigkeit der Datenschutzkontrolle im privaten Bereich.

„Der EUGH hat festgestellt, dass die Wahrnehmung der Aufgabe der Datenschutzkontrolle im privatrechtlichen Bereich durch das Regierungspräsidium in Darmstadt gegen Art. 28 Abs. 1 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr verstößt, so Weiß.

Auf diesen Umstand habe die SPD schon seit längerem hingewiesen, sei aber immer wieder auf den Widerstand des Innenministers gestoßen, der wieder einmal eine von der Rechtsprechung abweichende und mit dem Gesetz nicht in Einklang zu bringende eigene Rechtsauffassung vertreten habe, so der Sozialdemokrat.

Weiß wies darauf hin, dass die Entscheidung des EUGH in dieser Form zu erwarten gewesen sei. Deshalb habe die SPD im April des letzten Jahres einen Gesetzentwurf in den Hessischen Landtag eingebracht (Drucksache. 18/375), der den Datenschutz in Hessen so organisiere, dass er endlich mit den europarechtlichen Vorgaben in Übereinstimmung stehe. Eine Verabschiedung des Gesetzesentwurfs, der auch vom Hessischen Datenschutzbeauftragten begrüßt worden sei, scheiterte bislang an der ablehnenden Haltung der CDU und des Innenministers.

Weiß sieht das Urteil des VGH als Startschuss, das Gesetzgebungsverfahren wieder aufzugreifen und den Gesetzentwurf der SPD nun zu beschließen, damit dem Datenschutz in seinem einstigen Mutterland nicht länger der Makel der Rechtswidrigkeit anhafte.