Die zunehmenden technischen Aufzeichnungsmöglichkeiten und der zunehmende Umgang mit personenbezogenen Daten im allgemeinen Geschäftsverkehr hätten zu einem zunehmenden Problem geführt: Eine Vielzahl von Daten seien mittlerweile an den unterschiedlichsten Stellen vorhanden, ohne dass dies für den Einzelnen noch überschaubar wäre. Die Gefährdung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung gehe dabei angesichts riesiger Datensammlungen immer stärker von Unternehmen aus, dem müsse das Datenschutzrecht Rechnung tragen, so die Innenpolitikerin und verwies z. B. auf die Datenaffären der letzten Wochen und Monaten bei der Deutschen Bahn AG, der Telekom und bei Lidl. Bei der vermeintlichen Korruptionsbekämpfung sei die Bahn AG völlig über das Ziel hinausgeschossen und habe fast alle Mitarbeiter überprüfen lassen. Lidl habe nicht nur die Kunden und Mitarbeiter kameraüberwacht, sondern offenbar auch die Krankheiten seiner Mitarbeiter protokolliert.
Wir wollen mit einer Zusammenlegung der Zuständigkeit für den Datenschutz im öffentlichen und privaten Bereich eine zusätzliche Qualitätssteigerung erreichen, auch wenn die Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Darmstadt, das bislang für die Kontrolle des privatrechtlichen Bereichs zuständig sind, ihre Aufgabe unter den gegebenen Umständen hervorragend<ins><ins> </ins></ins>geleistet haben, stellte Faeser heraus.
Die Sozialdemokratin wies zusätzlich darauf hin, dass die gesamte Datenschutzkontrolle nach europäischem Recht einer unabhängigen Stelle übertragen werden müsse. Die Verantwortung eines Regierungspräsidiums für die Kontrolle des privaten Datenschutzes widerspreche demgegenüber aufgrund der Weisungsgebundenheit europäischem Recht und sei damit rechtswidrig.
Art. 28 Abs. 1 der europäischen Datenschutzrichtlinie sei hier eindeutig und bestimme, dass die für die Datenschutzkontrolle zuständigen Stellen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft die ihnen zugewiesenen Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahrnehmen müssen.
Deshalb habe die EU-Kommission inzwischen im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland und die Bundesländer vor dem EuGH wegen unzureichender Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden erhoben. Während zudem insbesondere auch der hessische Datenschutzbeauftragte ausdrücklich eine Zusammenlegung des privaten und öffentlichen Datenschutzes fordere, beharrten CDU, FDP und der Innenminister in bewegungsloser Starre und Ablehnung, ohne dies sachlich begründen zu können.
<div>Nach Auffassung der sozialdemokratischen Innenpolitikerin sei eine solche Blockadehaltung weder im Sinne des Schutzes des Bürgerinnen und Bürger, noch werde sie dem Ruf Hessens als Mutterland des Datenschutzes gerecht. Wir wollen, dass Hessen seine historische Spitzenstellung mit einem fortschrittlichen Gesetz wiedererlangt, forderte Faeser.</div>