Der Gesetzentwurf solle Hessen vom Schlusslicht beim Einsatz Erneuerbarer Energien zum Vorreiter machen. Den dazu notwendigen rechtlichen Rahmen solle das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien geben. Wir wollen, dass die Energiewende auch landespolitisch offensiv angegangen wird. Das wichtigste ist, den Schalthebel im Planungsrecht umzulegen, weg von der Verhinderungsplanung hin zur Vorrangplanung für Erneuerbare Energien, sagte Görig.
In der heutigen Fraktionsanhörung sei einmal mehr deutlich geworden, dass Einigkeit in der Frage der Notwendigkeit des Klimaschutzes bestehe. Die Grundsatzfrage des Einsatzes Erneuerbarer Energien wurde von niemandem bestritten, und selbst bei denen, die in einzelnen Punkten noch mit Skepsis reagierten, standen die Chancen im Vordergrund: die Schaffung einer Vielzahl neuer Arbeitsplätze. Die Förderung heimischer Technologie und die damit verbundenen regionalen Wertschöpfung wurden nicht in Frage gestellt.
Die vorgetragenen, teilweise auch kritischen Anregungen zum Gesetzentwurf würden aufgenommen, so Görig, und in die weitere Beratung einbezogen. Als erfreulich bezeichnete der SPD-Politiker, dass bei allen Beteiligten insbesondere die Bedeutung der Versorgungssicherheit für den Industriestandort Hessen unstreitig sei und oberste Priorität genieße.
Der Entwurf gehe nun in die Fraktionsberatung und voraussichtlich im Juli in den Geschäftsgang des Landtages. Zeitgleich könne jeder Bürger und jede Bürgerin dazu ihre Meinung auf der Homepage der SPD-Fraktion hinterlassen. Unter www.spd-fraktion-hessen.de sei ein Link zum Gesetz eingerichtet.