Nach der heutigen Sitzung des Rechts- und Integrationsausschuss steht fest, dass das Landgericht Kassel zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Außerkraftsetzung des Haftbefehls von dem Ermittlungsverfahren in Marburg keine Kenntnis hatte. Das ist eine Panne, die im Umgang mit politisch motivierten Gewalttätern nicht hingenommen werden kann, sagte der sozialdemokratische Rechtspolitiker.
Da sei es schon mehr als eigentümlich, dass sich der Justizminister Hahn hinstelle und behaupte, es habe keine Informationspanne und Defizite gegeben.
Bemerkenswert sei, dass nach Auffassung des Justizministers die vom Landgerichtspräsidenten für das Kasseler Landgericht abgegebene Erklärung, dass die Jugendkammer in Kenntnis des Marburger Verfahrens unter Umständen anders entschieden hätte, reine Spekulation sei und nicht die Annahme einer Panne rechtfertige.