Das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung sah zunächst zweierlei vor: Eine Warndatei und eine Einladerdatei. In der Warndatei werden die Daten solcher Personen gespeichert, die im Zusammenhang mit der Erschleichung von Visa auffällig geworden sind. z. B Menschen, die einschlägig wegen Menschenhandel vorbestraft werden. In der Einladerdatei ist hingegen die verdachtslose Speicherung auch unbescholtener Bürgerinnen und Bürger vorgesehen. Gegen die Einladerdatei gab es erheblichen Widerstand bei Wirtschaftsverbänden, Kirchen und Verbänden.
Die Einladerdatei stellt mit der vorgesehenen verdachtslosen Speicherung von Daten ein rechtliches Problem dar. Sie berührt die informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen, mit dem gerade der Staat in Zeiten der Datensammelwut umso sorgfältiger umgehen sollte, so Faeser. Dies war einer der Hauptkritikpunkte der Verbände und Institutionen und hat auch innerhalb der Koalition in Berlin aus sozialdemokratischer Sicht stets eine entscheidende Rolle gespielt und letztlich dazu geführt, dass die SPD die Vorstellungen der CDU und des Bundesinnenministers nicht mittragen konnte.
Hinzu sei gekommen, dass allen Beteiligten bewusst gewesen sei, dass die vom Bundesinnenminister und der CDU favorisierte Einbeziehung der Einladerdatei aufgrund der Ablehnung der FDP im Bundesrat keine Mehrheit bekommen würde. Problematisch war daher letztlich, dass das CDU-geführte Innenministerium nicht bereit war, das Gesetzgebungsvorhaben auf die Visa-Warndatei zu reduzieren und somit die problematische Einladerdatei abzutrennen.
Vor diesem Hintergrund ist es mehr als erstaunlich, dass ausgerechnet die FDP diesen Antrag mit der CDU gestellt hat, war sie doch im Gegensatz zur CDU in Berlin einer der größten Kritiker dieses Gesetzesvorhabens, so Faeser abschließend.