Damit solle ermöglicht werden, insbesondere die so genannten festen freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hessischen Rundfunks in die volle Mitbestimmungsverantwortung der Personalvertretung einzubeziehen.
Wir stehen aufgrund des demographischen Wandels, aber auch aufgrund anderer Umstrukturierungen bedingt durch sich veränderndes Verhalten der Rundfunkteilnehmer vor tief greifenden Veränderungen. Wir wissen aus solchen Prozessen, dass sie besser zu bewerkstelligen sind, wenn die Personalvertretungen starke Mitbestimmungsrechte haben, sagte Siebel.