Heike Hofmann (SPD): Bericht des Justizministers entkräftet Kritik am Medienverhalten der Darmstädter Staatsanwaltschaft nicht

Nach Meinung der SPD-Rechtspolitikerin wäre im vorliegenden Fall eine intensivere Abwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten der Angeklagten und dem Informationsinteresse wünschenswert gewesen. „Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht auf Information in solch einem Fall. Das bestreiten wir nicht. Aber die Nennung von Namen und möglichen Erkrankungen gehört definitiv nicht dazu“, so Hofmann.