Heike Hofmann (SPD): Auch bei Ermittlungsverfahren gegen Prominente müssen die Persönlichkeitsrechte gewahrt werden

Zudem habe die SPD-Landtagsfraktion den Hessischen Datenschutzbeauftragten um eine Beurteilung des Umgangs mit persönlichen Daten der angeschuldigten Sängerin durch die Staatsanwaltschaft Darmstadt gebeten. Anlass hierfür sei, dass die Öffentlichkeitsarbeit der Justiz in den letzten Wochen durch die Diskussion um die mediale Begleitung strafrechtlicher Ermittlungen gegen eine bekannte Sängerin und das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Darmstadt in die Kritik geraten sei.

Hofmann wies darauf hin, dass unabhängig vom gesellschaftlichen Status der angeschuldigten Person die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu wahren seien. So dürfe bei der Information der Öffentlichkeit der Anspruch eines Angeschuldigten auf ein faires Verfahren nicht beeinträchtigt werden und es müsse stets sorgfältig abgewogen werden, so die SPD-Rechtspolitikerin, ob das Interesse der Öffentlichkeit an einer vollständigen Berichterstattung gegenüber den Persönlichkeitsrechten der angeschuldigten Person überwiege.

Nach Ansicht der Sozialdemokratin sei im Hinblick auf das Verbot einer unnötigen Bloßstellung die von der Staatsanwaltschaft Darmstadt herausgegebene Information über eine HIV-Infizierung kritisch zu betrachten. Deshalb wolle die SPD-Landtagsfraktion die nächste Ausschuss-Sitzung nutzen, um die bestehenden Fragen über das Vorgehen der Darmstädter Ermittlungsbehörde zu erörtern.