An manchen Orten wollen mehr als 50 Prozent der Eltern in einer Grundschulklasse eine Alternative zum konfessionellen Religionsunterricht. Die steht aber genauso wenig zur Verfügung wie eine angemessene Vertretung in den Stunden, in denen die anderen Schüler Religionsunterricht haben. Häufig werden die Kinder dann auf andere Klassen verteilt. Angesichts der zu Recht geführten Wertedebatte in unserem Land ist das ein völlig unhaltbarer Zustand, so Merz.
Von der Landesregierung verlange die SPD-Landtagsfraktion deshalb in einem Berichtsantrag Auskunft über die Situation religiös beziehungsweise konfessionell nicht gebundener Kinder an Grundschulen und des Religionsunterrichts an Grundschulen in Hessen. Insbesondere wolle die SPD Informationen über die Zahl der Kinder, die derzeit die Grundschulen in Hessen besuchten und wie viele dieser Kinder beziehungsweise deren Eltern religiös beziehungsweise konfessionell nicht gebunden seien. Daran anschließend solle die Landesregierung darlegen, an wie vielen Grundschulen des Landes Religionsunterricht als konfessioneller Unterricht beziehungsweise als konfessionsübergreifender Unterricht erteilt werde.
Kernpunkt des Berichtsantrags sei die Frage, welche Angebote für Kinder beziehungsweise Eltern religiös oder konfessionell nicht gebundener Eltern derzeit an den Grundschulen bestünden, wie Eltern auf diese Angebote hingewiesen würden und ob die Landesregierung die Absicht habe, Angebote für solche Kinder beziehungsweise Eltern auszuweiten. Im Interesse der Gleichbehandlung aller Religionen und religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen ist das ein unabdingbares verfassungsrechtliches Gebot. Es kann nicht sein, dass nur ein religiöses Angebot privilegiert wird, Kindern und Eltern müssen auch weltanschaulich neutrale Unterrichtsangebote gemacht werden.