Gerhard Merz (SPD): Kein Konzept für Schulvorbereitungsjahr – Geld lieber für Bildungs- und Erziehungsplan ausgeben

„Im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2009 sind trotzdem 5 Millionen Euro für die Umsetzung des Schulvorbereitungsjahrs veranschlagt. Die Landesregierung will dann das Schulvorbereitungsjahr in verschiedenen Modellregionen einführen. Bisher gibt es aber keinerlei Informationen darüber, wie und wo diese Modellversuche durchgeführt werden sollen. Seriöse Politik für frühkindliche Bildung sieht anders aus“, erklärte Merz.

Von der Landesregierung will Merz daher wissen, auf welcher konzeptionellen Grundlage das Schulvorbereitungsjahr eingeführt und wer an der Ausarbeitung der konzeptionellen Grundlagen beteiligt werden soll. Unklar sei auch die Zuständigkeit und ob die Modellversuche eher dem Schul- oder dem Kinder- und Jugendhilferecht unterliegen sollten. Weiter fragt der SPD-Politiker, welchen Mitbestimmungsregeln das Verfahren der Einführung des Schulvorbereitungsjahres unterliege, welche Beteiligung von Kommunen, Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen, Elternvertretungen im Bereich Kinderbetreuung bei seiner Einführung vorgesehen sei und nach welchen Kriterien die Modellregionen ausgewählt werden sollen. Vor Beginn von Modellversuchen müsse außerdem klar sein, über welchen Zeitraum sie durchgeführt, wie sie evaluiert und welche Maßstäbe für Erfolg bzw. Misserfolg bei der Evaluierung zugrunde gelegt werden sollen.

„Das alles sind wesentliche Fragen, die geklärt sein müssen, bevor Mittel für Modellversuche in den Haushalt eingestellt werden, die an anderer Stelle für bewährte pädagogische Ansätze im Bereich der frühkindlichen Bildung dann nicht zur Verfügung stehen. So ist beispielsweise die von allen Fachleuten und Interessierten gewünschte Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplanes unterfinanziert, weil sich das Land nach wie vor weigert, einen angemessenen eigenen Beitrag dazu zu leisten. Hier wäre das Geld besser angelegt als für Modellversuche auf schwankender Grundlage“, erklärte Merz abschließend.