Zu wünschen gewesen wäre, dass das Gesetz klar sage, welche Investitionen neben Schule und Hochschule gefördert werden könnten; so z.B. auch die Förderung von Trink- und Abwasseranlagen (insbesondere Sanierung), ÖPNV; Breitbandverkabelung und auch den studentischen Wohnungsbau. Wir wollten, dass die Mittel nicht mit der Gießkanne sondern gezielter nach Bedarf und Bedürftigkeit an die Kreise und Kommunen verteilt werden, sagte Schmitt.
Deshalb sei es umso ärgerlicher, dass es sogar noch zu einer ungerechteren Belastung bei den Zinsen für die Kommunen komme. Manche Landkreise hätten gemessen an der Höhe der Zuwendung eine deutlich höhere Zinslast zu tragen als andere – insbesondere Kreise und Städte in Mittelhessen und Nordhessen würden wieder einmal ungerecht behandelt.
Schmitt forderte für das Gesetz klarere Reglungen der Bedingungen, so auch bei der Einhaltung der neusten Energieeinsparvorgaben. Zu befürchten sei aber ein großes Durcheinander bei der Abwicklung. Dieses gelte es, wenn möglich, zu vermeiden.
Dennoch setze sich die SPD für eine effektive und zügige Umsetzung des Konjunkturprogramms ein. Wir wollen mit unserer Zustimmung deutlich machen, dass dieses Investitionsprogramm von der Grundlinie bei Kritik in Details – richtig ist.