Manfred Görig (SPD): Raumordnungsverfahren hat nur Alibi-Funktion

Görig sagte am Mittwoch im Hessischen Landtag, dass die Landesregierung aufgrund des öffentlichen Drucks das Raumordnungsverfahren angeordnet habe. „Sinn eines solchen Verfahrens kann aber nur sein, nicht nur die Raumverträglichkeit eines solchen Großvorhabens zu prüfen, sondern gleichzeitig auch zu prüfen, ob es nicht bessere Alternativen der Energiezeugung gerade unter regionalen Gesichtspunkten gibt“, sagte der <personname>Abgeordnete</personname>.

Das nunmehr erkennbare Vorgehen von EON lasse leider nur den Schluss zu, dass dieses Raumordnungsverfahren für EON ein reines Alibiverfahren sei und einzig dem Zweck diene, die ursprünglich verfolgte Ausbauvariante mit einem neuen 1100 MW Steinkohleblock 6 durchzusetzen. „Die Prüfung von alternativen Lösungen hat nicht mit der gebotenen Tiefe stattgefunden.“ Varianten, die eine deutliche Reduzierung von Luftschadstoffen und Feinstäuben und auch CO2 vorgesehen hätten, seien mit fadenscheinigen Argumenten und willkürlich festgelegten Kriterien ausgeschlossen worden.

Die SPD sehe keine Veranlassung, ihre ablehnende Haltung gegenüber dem Ausbau von Staudinger Block 6 zu verändern. „Aus unserer Sicht ist deutlich zu machen, dass es in einem hoch verdichteten Raum wie dem Rhein/Main-Gebiet keine zusätzlichen Umweltbelastungen geben darf, so wie dies im Übrigen auch das Raumordnungsgesetz vorsieht. Dabei ist die Gesamtbelastungssituation im Rhein/Main-Gebiet zu berücksichtigen.“

Görig weiter: „Wir erwarten eine landesplanerische Beurteilung  im Raumordnungsverfahren, die diese genannten Gesichtspunkte aufnimmt und vor der Entscheidung über eine erste Teilgenehmigung nach dem immissionschutzrechtlichen Verfahren gegenüber EON eine klare Grenze zieht und deutlich macht, dass das Konzept Block 6 so nicht genehmigungsfähig ist.“