Nancy Faeser (SPD): Bundesverfassungsgericht bestätigt Auffassung der Sozialdemokraten aus dem Jahr 2007

Faeser wies darauf hin, dass die SPD-Landtagsfraktion bereits im November 2007 auf die bestehenden Rechtsunsicherheiten beim Einsatz von Wahlcomputern hingewiesen habe. Dabei sei der Hessische Innenminister auf die nun auch vom Bundesverfassungsgericht aufgegriffene Transparenzproblematik aufmerksam gemacht worden. Dennoch habe sich der Innenminister seinerzeit für eine Genehmigung von elektronischen Wahlautomaten bei der Landtagswahl 2008 ausgesprochen.<br /><br />Die SPD-Innenpolitikerin Faeser sieht nunmehr die bereits vor zwei Jahren von der SPD vertretene Auffassung durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt.<br /><br />