In allen anderen Flächenländern kommen seit nahezu zwei Jahren jugendliche Täter schneller hinter Schloss und Riegel als in Hessen, sagte Faeser und stellte dar, dass man zu Beginn des Jahres 2008 feststellen musste, dass in Hessen Verfahren vor den großen Jugendkammern im Schnitt acht Monate dauerten, während es im Saarland nur 3,8 Monate gewesen seien. Gerichtsverfahren vor dem Jugendrichter und den Jugendschöffengerichten hätten in Hessen durchschnittlich 4,1 bis 5,2 Monate in Anspruch genommen. In Bayern seien dies nur 2,3 bis 2,8 Monate gewesen.
Jetzt ein Jahr später habe sich an diesem Zustand nichts geändert. Im bundesweiten Vergleich liege Hessen bei der Dauer von Gerichtsverfahren vor dem Jugendrichter mit 4 bis 4,2 Monaten immer noch auf Platz 15 und bei den Verfahren vor den Jugendschöffengerichten mit Platz 14 am Ende der Flächenländer.
Bei der Dauer von erstinstanzlichen Verfahren vor den großen Jugendkammern habe sich Hessen sogar von 8 auf 9 Monate verschlechtert und sei damit von Platz 14 auf Rang 16 abgerutscht. Hessen bildet damit wieder einmal im Vergleich zum Spitzenreiter Thüringen (3,8 Monate) oder den Ländern aus dem Mittelfeld, wie beispielsweise Baden Württemberg mit 4,8 Monate, weit abgeschlagen das Schlusslicht bei der Bekämpfung von Jugendkriminalität, sagte die Juristin.
Dies sei nach Auffassung der Rechtspolitikerin ein weiterer Beleg dafür, dass der von der CDU vorgenommene Personalabbau bei Richtern und Staatsanwälten ein sicherheitspolitischer Fehler gewesen sei und widerlege gleichzeitig die jüngsten Behauptungen des parlamentarischen Geschäftsführers der CDU, Wintermeyer, dass sich die Dauer von Straf- und Ermittlungsverfahren verkürzt hätten.