Im Jahr 2008 seien, laut CDU gerade einmal vier Staatsanwälte eingestellt worden. In Hessen gebe es aber insgesamt 15 Behörden, in denen Staatsanwälte tätig seien. Die vier Staatsanwälte seien auch nicht als Jugendstaatsanwälte eingesetzt worden. Es ist ungeheuerlich, dass Roland Koch im Januar letzten Jahres die Jugendkriminalität derart in den Vordergrund gerückt hat, dann an seinen eigenen Fehlern scheiterte und anschließend über ein Jahr nichts getan hat, um die Strafverfolgungsbehörden gezielt zu unterstützen.
Noch schlimmer sei, dass die Jugendgerichte überhaupt kein zusätzliches richterliches Personal zur beschleunigten Erledigung von Jugendstrafverfahren erhalten hätten, so Faeser. Im letzten Wahlkampf hatte die SPD den Umstand ermittelt, dass die Jugendstrafverfahren bei den westlichen Bundesländern in Hessen am längsten dauern. So brauche ein Verfahren vor einer großen Jugendstrafkammer in Hessen ca. 8 Monate, während dies im Saarland nur 3, 8 Monate dauere.
Schon im letzten Januar sei eine personelle Verstärkung zur Verkürzung der Verfahrensdauer unbedingt erforderlich gewesen. Denn die Jugendlichen sollten nach Expertenmeinung sehr zeitnah die Folgen ihrer Tat spüren. Heute müssen wir feststellen, dass in Hessen gar nichts geschehen ist und die geschäftsführende Landesregierung unter der Verantwortung von Roland Koch bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität nach wie vor versagt. Dies sei aus sicherheitspolitischer Sicht unverantwortlich.