Alle Fraktionen, die 2005 im Hessischen Landtag vertreten waren, haben sich einmütig für eine Aufrechterhaltung der Strafbarkeit der Tötung auf Verlangen ausgesprochen und der Legalisierung der gewerbsmäßigen Sterbehilfe eine nachdrückliche Absage erteilt, stellte die Sozialdemokratin fest.
Wenn nun die hessische CDU das Vorgehen des ehemaligen Parteifreundes und Ex-CDU-Senators Kusch zum Anlass nimmt, sich von diesem zu distanzieren, dann habe ich vollstes Verständnis dafür, so die Rechtspolitikerin. Unverständlich sei dagegen die vermeintliche Attacke auf den Bundestag und die Bundesregierung. Ausweislich der Homepage des Bundesrates habe die Länderkammer zum gegenwärtigen Zeitpunkt selbst noch gar nicht abschließend über die angesprochene Bundesratsinitiative befunden, so dass darüber hinaus derzeit für niemanden zusätzlicher Handlungsbedarf bestehe.
Wenn Herr Honka nun meine, dass Thema nach der Auflösung des Hessischen Landtags aufgreifen zu müssen, um sich mit Blick auf die Landtagswahl im Januar zu profilieren, so möge er sich nach Ansicht der Sozialdemokratin Hofmann auch in dieser Frage an den bereits erwähnten Landtagsbeschluss erinnern, in dem sich alle vier damaligen Fraktionen darin einig gewesen seien, dass es bei dem vorliegenden Thema um ethische Grundfragen gehe, die ungeeignet für eine parteipolitische Auseinandersetzung seien.