Bereits in der 1. Lesung zu dem Gesetz von Bündnis 90/Die Grünen ist deutlich geworden, dass es längst auch in Hessen überfällig ist, ( was in sechs anderen Bundesländern längst Gesetzeslage ist ), Hauseigentümer im Interessenstreit bzw. Konflikt mit dem Nachbarn zu erleichtern, an seinem Haus Wärmedämmung anzubringen. Gerade bei Altbauten ist die nachträgliche Anbringung von Wärmedämmmaßnahmen von außen eine wichtige Maßnahme zur Energieeffizienzsteigerung und Energieeinsparung. Bei den Beratungen ist es sinnvoll, dass wir beide vorliegende Gesetze in einer schriftlichen wie auch mündlichen Anhörung gemeinsam beraten. Wir sollten auch die Anhörung dazu nutzen, zu prüfen und zu beraten, welches Gesetz bzw. welche vorgeschlagenen gesetzlichen Bestimmungen am ehesten verfassungsrechtlich Bestand haben. Schließlich ist das Eigentumsrecht des betroffenen Nachbarn aus Art. 14 Abs. 1 GG berührt.
Zudem befassen wir uns gerade in dicht besiedelten Räumen mit einem hochsensiblen Thema. Nicht zuletzt bleibt für uns als SPD-Landtagsfraktion zu klären, welche Gesetzesformulierung am praxistauglichsten ist. Es bleibt auch zu klären, so wie es der Gesetzentwurf der geschäftsführenden Landesregierung vorsieht, welche sonstigen Vorschriften des hessischen Nachbarrechtes (aber auch der HBO) sinnvollerweise im Zuge einer Novelle mit geändert bzw. angepasst werden sollten. Die SPD-Landtagsfraktion freut sich auf die weiteren intensiven Beratungen im Ausschuss und bei der Anhörung mit dem Ziel in Hessen endlich ein Gesetz zu haben, das einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz leistet!