Mit 16 Jahren verdienen viele Jugendliche bereits ihren eigenen Lebensunterhalt in der Ausbildung. Sie nehmen aktiv am gesellschaftlichen Leben teil und erfüllen ihre ersten staatsbürgerlichen Pflichten. Im Falle einer Beschäftigung zahlen sie Steuern und sind bereits ab 14 Jahren straf- und religionsmündig.
Deshalb spricht nichts dagegen ihnen auch das staatsbürgerliche Recht des Wählens zumindest auf kommunaler Ebene zu gewähren. Besonders vor Ort ist das ein richtiges und wichtiges Signal. Jugendliche können so die Politik vor Ort mitgestalten und die Bindung zur Gemeinschaft in der Kommune wird stärker.
Gerade die Direktwahlelemente stärken hier den Bezug zu Persönlichkeiten in den hessischen Gemeinden und Städten. Die vielseitig beklagte Politikverdrossenheit wird ebenso berührt und vielleicht ein stückweit behoben. Junge Menschen können erfahren, welche Chancen das Wählen bietet und wie wichtig es ist, an der Demokratie teilzuhaben. Nur wenn junge Menschen sich an den wichtigen politischen Entscheidungen beteiligen können und so in die Mitverantwortung genommen werden, wird sich an dem politischen Bewusstsein der Jugendlichen etwas ändern, so Koch weiter.
In Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen dürfen Jugendliche mit 16 Jahren an Kommunalwahlen aktiv teilnehmen. Im Parlament wurde schon einmal über die Herabsenkung des Wahlalters entschieden. Im Januar 1998 brachten SPD und Grüne einen Gesetzentwurf ein, der das aktive Wahlalter auf kommunaler Ebene von 18 auf 16 Jahre absenkte. Nach dem Regierungswechsel 1999 wurde diese Regelung von der CDU/FDP Regierung wieder rückgängig gemacht, führte Koch aus.