Andrea Ypsilanti (SPD): Hessen muss im Bundesrat für Mindestarbeitsbedingungen stimmen

Auf der Tagesordnung des Bundesrats stehe zum einen ein Gesetzentwurf, der das über 35 Jahre alte Mindestarbeitsbedingungsgesetz novelliert. Dieses gelte für Branchen ohne Tarifvertrag beziehungsweise dann, wenn nur eine Minderheit der Arbeitnehmer der Tarifbindung unterliege. „Gerade diese Mitarbeiter brauchen Schutz vor Lohndumping. Und diesen Schutz kann nur der Gesetzgeber bieten“, so Ypsilanti.

In der zweiten Vorlage zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz gehe es darum, tarifvertragliche Mindestlöhne für alle Arbeitnehmer einer Branche verbindlich zu machen und zwar unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Sitz im In- oder Ausland habe und ob der Arbeitnehmer ein Leiharbeitnehmer sei oder nicht. „Auch hier brauchen wir dringend Schutzvorschriften, denn es gibt immer wieder ‚schwarze Schafe’ unter den Arbeitgebern, die jede Lücke nutzen, um über Niedrigstlöhne ihre Gewinne hochzutreiben. Dieser untragbare Zustand darf nicht länger hingenommen werden. Mindestarbeitsentgelte markieren eine Linie, die nicht unterschritten werden darf“, so Ypsilanti.