Bei dem Verbot der Umwandlung von Wohnungen in Büro- und Gewerbeflächen riet Siebel zur Zurückhaltung. Solche Regelungen sollten nur dort Platz greifen, wo Kommunen dies ausdrücklich wünschten. Die kommunale Selbstverwaltung dürfe an dieser Stelle nicht durch ein Landesgesetz in Frage gestellt werden.
Wir haben nicht nur in Frankfurt am Main enorme Leerstände von Büroflächen. Es handelt sich dabei aber um große Bürokomplexe, in denen eine Vermietung auch nur großflächig angeboten wird. Trotz des bestehenden Überangebots an diesen Flächen ist eine Reduzierung der Mietforderungen nicht feststellbar. Andererseits ist richtig, dass es Wohnviertel gibt, in denen kleine Firmen, Architekten, Anwaltsbüros und andere Freiberufler gerade in attraktiven Wohngegenden ihre Gewerbe in Wohnungen durchführen wollen. Das sind genau die Viertel, in denen Wohnraum für junge Familien, 3- bis 4-Zimmerwohnungen in solche Büroflächen auch umgewandelt werden, sagte Siebel.
Das eigentliche Problem bei der Zielgruppe, die Wohnungen suche, nämlich junge Familien und Alleinerziehende, sei die Tatsache, dass zwischen 1987 und 2001 die Zahl der geförderten Wohnungen um 2/3 gefallen sei. Allerdings werde gerade der geförderte Wohnraum gegenwärtig von der Landesregierung auf ein Maß reduziert, das angesichts solcher Ergebnisse als fatale Fehleinschätzung und Signal in die falsche Richtung gewertet werden müsse.