Günter Rudolph (SPD) begrüßt grüne Initiative zur Stärkung der politischen Teilhaberechte der Bürger

Die vorgeschlagenen Details sollten ausführlich im Parlament diskutiert und beraten werden. Sie zeigten jedoch „in die richtige Richtung“, so Rudolph. Zutreffend sei vom grünen Abgeordneten Dr. Jürgens darauf hingewiesen worden, dass die in Hessen geltenden Hürden – anders als in anderen Bundesländern – ziemlich hoch seien. Wie hoch dieses Hindernis sei, habe sich zum Beispiel im Sommer 1997 gezeigt, als das von der Kirche angeregte Volksbegehren zur Wiedereinführung des Buß- und Bettages als gesetzlicher Feiertag in Hessen die erforderliche Zahl der Mitantragssteller nicht erreichte.

„Wir haben stets auf die besondere demokratisch geprägte Grundausrichtung unserer Verfassung hingewiesen und uns für eine Stärkung der politischen Teilhaberechte unser Bürgerinnen und Bürger eingesetzt – anders als die CDU“, so Rudolph. Hierzu zähle insbesondere die Möglichkeit von Volksbegehren. So könne man nicht nachvollziehen, warum in Hessen drei Prozent der stimmberechtigten Einwohner für einen Antrag eines Volksbegehrens notwendig seien, im Nachbarland Bayern hingegen nur rund 0,33 Prozent. Eine Absenkung hier in Hessen auf nur ein Prozent, wie vorgeschlagen, stelle daher einen „diskussionswürdigen Weg“ dar, den wir in dem bevorstehenden Gesetzgebungsverfahren ernsthaft erörtern sollten. Gleiches gelte für die beiden anderen vorgeschlagenen Veränderungen.