Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz bringe zahlreiche Erleichterungen und Verbesserungen für pflegebedürftige Menschen, ihre Familien und für die Pflegekräfte. Tritt ein Pflegefall plötzlich auf, können Beschäftigte sich nun kurzfristig für bis zu zehn Tage von der Arbeit beurlauben lassen, um die Pflege in dieser Zeit sicherzustellen oder eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren. Das ist ein wichtiger Schritt zur Anpassung an die realen Gegebenheiten und Bedürfnisse der Menschen, sagte Fuhrmann am Dienstag in Wiesbaden.
Mehr als die Hälfte der Bewohner von Heimen sind Personen mit erhöhtem Betreuungsbedarf. Um den betroffenen Menschen mehr Zuwendung zu geben, finanzieren die Pflegekassen in Zukunft zusätzliche Betreuungsassistenten, so Fuhrmann weiter. Dies komme auch den Pflegenden zu Gute, die dank der Verpflichtung der Pflegeeinrichtungen künftig ihren Pflegekräften mindestens ortsübliche Löhne zu zahlen, auch finanziell besser gestellt würden.
Auch dass Pflegeeinrichtungen (stationäre und ambulante) ab 2011 jährlich unangemeldet durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) geprüft werden sollen, sei laut Fuhrmann eine gute Neuerung.
Die Prüfberichte des MDK müssen in allgemein verständlicher Form veröffentlicht werden, eine Zusammenfassung des jeweils aktuellen Berichtes muss in jedem Heim an gut sichtbarer Stelle ausgehängt werden. So können die Menschen sich sehr einfach darüber informieren, wo gute und sehr gute Heime und ambulante Dienste zu finden sind. Das wird helfen, vorhandene Missstände in der stationären, aber auch in der ambulanten Pflege zu verringern, so Fuhrmann abschließend.