Unter dem Druck der neuen Mehrheitsverhältnisse im Landtag hat es bei den Tarifbeschäftigten endlich Bewegung und damit das Ende des gesetzlichen Lohndiktats gegeben. Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf den Druck aufrechterhalten. Wir wollen zumindest erreichen, dass der Beamtenbereich hinsichtlich der Bezahlung genauso gestellt wird, wie die Tarifbeschäftigten, so Rudolph.
Auch wenn die geschäftsführende Landesregierung sich weiterhin weigere, Hessens Rückkehr in die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zu betreiben, und damit den Mehrheitswillen des Hessischen Landtags ignoriere, so sei doch zumindest die Anpassung der Tarifvergütung und der Beamtenbesoldung auf das Niveau der TdL ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Die Bediensteten des Landes hätten schon viel zu lange unter der mitarbeiterfeindlichen Vorgehensweise der CDU-geführten Landesregierung zu leiden gehabt, sagte Rudolph und wies in diesem Zusammenhang insbesondere auf die unterschiedlichen Arbeitsbedingungen im Tarifbereich, die Einkommensreduzierungen bei den Beamten und deren Arbeitszeitverlängerung hin. Rudolph sagte: Die Mitarbeiter des Landes haben in der Vergangenheit die Hauptlast der so genannten Operation Düstere Zukunft der CDU-Landesregierung tragen müssen. Sie wurden schlechter bezahlt als ihre Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern und müssen länger arbeiten.
Den Beschäftigten des Landes sei noch sehr gut in Erinnerung, dass es Roland Koch und Volker Bouffier gewesen seien, die in der vergangenen Legislaturperiode ihr Versprechen gegenüber den Beamten, dass es keine verschlechternden Sonderregelungen für sie geben werde, gebrochen hätten. Deswegen sei es aus Sicht des Sozialdemokraten auch nicht hinnehmbar, die Beamtinnen und Beamten in Hessen sowie deren Richterkolleginnen und -kollegen wieder nur unbestimmt auf die zweite Jahreshälfte zu vertrösten.
Vor diesem Hintergrund habe die SPD-Fraktion nun einen Gesetzentwurf eingebracht, der auch den Beamten ein Stück Teilhabe an der allgemeinen Einkommenssteigerung in diesem Jahr sichere, sagte der sozialdemokratische Innenpolitiker Rudolph und stellte die Eckpunkte des Gesetzentwurfs dar:
<ul type="disc" style="MARGIN-TOP: 0cm"><li style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt; tab-stops: list 36.0pt; mso-list: l0 level1 lfo1">Auch die Beamtinnen und Beamten und die Richterinnen und Richter sollen statt der bislang geplanten Besoldungserhöhung von 2,4 % jetzt 3 % erhalten.</li></ul>
<ul type="disc" style="MARGIN-TOP: 0cm"><li style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt; tab-stops: list 36.0pt; mso-list: l0 level1 lfo1">Wie bei den Tarifbeschäftigten des Landes Hessen und den Mitarbeitern der in der TdL organisierten Länder soll die für das Jahr 2008 vorgesehene Einkommenserhöhung rückwirkend ab dem 1. Januar 2008 gelten, nicht wie bislang vorgesehen ab dem 1. April.</li></ul>
<ul type="disc" style="MARGIN-TOP: 0cm"><li style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt; tab-stops: list 36.0pt; mso-list: l0 level1 lfo1">Genauso wie die Tarifbeschäftigten werden nach den Vorstellungen der SPD auch die Beamten in Hessen zusätzlich eine nach den Besoldungsgruppen gestaffelte Einmalzahlung in Höhe von 150,- Euro bzw. 100 Euro erhalten.</li></ul>
Rudolph sagte, er gehe davon aus, dass es über die Umsetzung dieses Gesetzentwurfs, trotz des Widerstands der geschäftsführenden Landesregierung in Bezug auf die Rückkehr in die TdL keine Schwierigkeiten im parlamentarischen Verfahren geben werde. Inzwischen sei nämlich auch der geschäftsführende Innenminister von seinen noch im April genannten Horrorszenarien selbst abgerückt, indem er die TdL-Vorgaben um 0,1 % überschritten habe und in der Plenarsitzung vom 3. Juni 2008 zu dem hier in Rede stehenden Finanzierungsvolumen einen Betrag von 56 Mio. Euro genannt habe.