<em>Damit wird eine falsche politische Weichenstellung der CDU aus dem Jahr 2005 wieder korrigiert. Damals wurde die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge eingeschränkt. Mit der Einführung einer Subsidaritätsklausel in das Gemeindewirtschaftsrecht, welches sich vorrangig an den wirtschaftlichen Interessen privater Dritter ausrichtet, wurde die Absicherung der Daseinsvorsorge beeinträchtigt und die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen nachhaltig geschädigt.</em>
<em>Es gab damals und auch heute gibt es keine stichhaltigen Argumente, die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen einzuschränken. Es kann nicht sein, dass den Kommunen die Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der Daseinsvorsorge und damit auch eine Verbesserung ihrer finanziellen Handlungsspielräume vorenthalten wird, nur damit einzelne private Dritte zusätzliche Gewinnmöglichkeiten erhalten.</em>
<em>Mit unserem Gesetzentwurf werden wir dies ändern. Das wird die kommunale Leistungsfähigkeit stärken und kommt letztlich den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute. Es ist niemandem zu erklären, warum es den Kommunen im Rahmen der Daseinsvorsorge nicht möglich gemacht werden soll, sich wirtschaftlich so zu engagieren, dass dadurch Angebote der Kommune für die Bürgerinnen und Bürger erhalten oder ausgebaut werden können oder aber Gebühren gesenkt werden können. Wir vertrauen darauf, dass die kommunale Selbstverwaltung in dem so wichtigen Bereich der Daseinsvorsorge sich weiter bewähren wird. Es kann nicht sein, dass all dies zugunsten des Gewinnstrebens einzelner Privater nicht möglich sein soll. Und es gibt auch keinen stichhaltigen Grund, warum Kommunen weniger wirtschaftlich arbeiten können als etwa Private. Ein weiterer Aspekt ist, dass öffentliche Arbeitgeber Tarifverträge haben und anständige Löhne zahlen.</em>
<em>Der zweite wichtige Bereich dieses Gesetzentwurfes sieht eine Verbesserung der politischen Beteiligungsrechte für die Bürgerinnen und Bürger vor. Die Quoren für die Einleitung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden sind in Hessen im bundesweiten Vergleich am höchsten. Wir wollen diese Quoren absenken und nach Einwohnergröße staffeln. So soll für die Einleitung eines Bürgerbegehrens für Kommunen über 50.000 Einwohner zukünftig nur noch ein Quorum von 5 % der Wahlberechtigten notwendig sein.</em>
<em>Bei der Durchführung eines Bürgerentscheides wollen wir das Quorum bei einer Einwohnerzahl von bis zu 50.000 Einwohnern von 25 % auf 20 % und von über 50.000 Einwohnern von 25 % auf 15 % senken.</em>
<em>Der dritte Aspekt trägt dem von uns unter vielerlei Aspekten bereits diskutierten demographischen Wandel Rechnung umfasst damit außerdem eine Stärkung der Seniorenarbeit. Wir wollen die konkreten Beteiligungsrechte stärken.</em>
<em>In 115 von 426 Kommunen in Hessen gibt es bereits Seniorenbeiräte. Wir wollen jedoch Seniorenbeiräte für alle hessischen Kommunen. Ihre Arbeit ist eine gute Voraussetzung für die demokratische Fortentwicklung unseres Landes. Wir wollen deshalb, dass ihre Beteiligungsrechte in der HGO verbindlich geregelt werden.</em>
<em>Die politische Einbindung älterer Menschen ist auf Grund der demographischen Entwicklung und der daraus resultierenden Veränderung der Lebensverhältnisse in den hessischen Städten und Gemeinden notwendig. Wir wollen, dass bei allen Belangen, die ältere Menschen betreffen, die Seniorenbeiräte in die Entscheidungsfindung eingebunden werden.</em>