Günter Rudolph (SPD): CDU und FDP führen Geisterdebatte

<em>„… Der hessische Verfassungsschutz hat seine Aufgaben so wahrzunehmen, wie es in dem Gesetz über das Landesamt für Verfassungsschutz vom 19. Dezember 1990 festgelegt ist. Danach hat es rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die freiheitlich demokratische Grundordnung, dem Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder zu treffen.</em>

<em>Der hessische Verfassungsschutz dient also dem Schutz der freiheitlichen Grundordnung und der Sicherheit der Bevölkerung. Aufgrund seiner demokratischen Legitimation und der Kontrolle durch das Parlament, in diesem Falle durch die Parlamentarische Kontrollkommission leistet es einen wichtigen Beitrag zu Sicherung der Demokratie in unserem Land.</em>

<em>Dies war und ist die Position der SPD. Nun hat die Fraktion der LINKEN angeblich die Abschaffung des hessischen Verfassungsschutzes gefordert und es u. a. damit begründet, dass sie vom Verfassungsschutz beobachtet werden.</em>

<em>Dabei ist es überhaupt keine Frage, es ist sicherlich keine einfache Entscheidung, eine Partei zu beobachten, solange sie noch nicht verboten ist. Deshalb muss man einen sehr strengen Maßstab anlegen, an den Verfassungsschutz des Landes Hessen wie an jeden anderen. Man muss auch nicht jede Einschätzung des Landesamtes für den Verfassungsschutz und des zuständigen Ministers zu den Aktivitäten teilen. Dies haben wir auch nicht getan. Eine regelmäßige Diskussion und auch kritische Bewertung findet in den Sitzungen der Parlamentarischen Kontrollkommission statt. Dabei hat es sicherlich auch in den letzten Jahren neue Aufgaben, wie etwa die Herausforderungen durch internationalen Terrorismus gegeben. Hierauf muss ein demokratischer Rechtsstaat reagieren und auch gewappnet sein, um Gefahren abzuwehren. </em>

<em>Die Debatte, die von CDU und FDP heute geführt, wird ist deswegen eine überflüssige und soll offensichtlich davon ablenken, dass man keine eigene Mehrheit mehr hat. Mit der SPD wird es deshalb keine Abschaffung des Landesamtes für den Verfassungsschutz in Hessen geben, sowie es auch in keinem anderen Bundesland geplant ist. Das entbindet uns aber nicht von der Aufgabe, gerade diese Arbeit in diesem sensiblen Bereich  besonders kritisch zu begleiten. Auch lassen wir uns von CDU und FDP nicht das Recht nehmen, die inhaltliche Ausgestaltung des Landesamtes zu beurteilen und ggf. auch für Korrekturen einzutreten.“</em>