Haushaltsrecht des Landes auf solide Füße stellen

Primäres Ziel von SPD und GRÜNEN ist die Stärkung des Parlamentes gegenüber der Landesregierung. „In kaum einem anderen Politikfeld verfügt die Regierung durch ihren Verwaltungsapparat über einen derartigen Informationsvorsprung vor dem Parlament wie in der Finanzpolitik“, so der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Reinhard Kahl. So wollten SPD und GRÜNE erreichen, dass die Regierung mehr Informationen preisgebe und die finanzielle Situation des Landes und finanzpolitische Spielräume besser als bisher darstellen müsse. „Mehr Transparenz führt zu mehr Nachhaltigkeit in der Haushalts- und Finanzpolitik“, betonte der finanzpolitische Sprecher der GRÜNEN- Landtagsfraktion Frank Kaufmann.

Die von SPD und GRÜNEN angestoßene Haushaltsrechtsreform regele den Termin der Einbringung des Haushaltsentwurfes durch die Landesregierung verbindlich und kläre auch den verfassungsrechtlichen Konflikt zwischen Parlament und Regierung über die brisante Frage nach dem Recht der Aufstellung des Haushaltsplanes. Während die bisherige Fassung der LHO in dieser Frage Rechtsunsicherheit ließ, sei diese Frage nach der angestrebten Novelle eindeutig geklärt:

„Die Regierung muss – der Landtag kann einen Haushaltsplan aufstellen. Der Streit zwischen geschäftsführender Landesregierung und Parlament um den Haushalt für das kommende Jahr war Anlass, die Landeshaushaltsordnung im vorgelegten Sinne zu verändern. Die geänderte Landeshaushaltsordnung wird leider noch nicht für den Haushalt des Jahres 2009 gelten, aber für die Zukunft schaffen wir Rechtssicherheit für die Beratung über die Einnahmen und Ausgaben des Landes“, führte Kaufmann aus. „Damit nutzen wir den rechtlichen Rahmen der Hessischen Verfassung. Im Vergleich aller Bundesländer bekommt Hessen damit das modernste Haushaltsrecht der Bundesrepublik“, sagte Kahl.

Auch trage die Novelle den neuen technischen Entwicklungen Rechnung. So solle die Regierung künftig ihre Berichte nicht mehr ausschließlich in Papierform abgeben, sondern dem Parlament durch einen elektronischen Zugang zu dem vom Land eingesetzten Haushaltsführungssystem geben. In einem weiteren Schritt würden der Regierung auf dem Weg zur Modernisierung des Haushaltswesens klare Vorgaben gemacht. So seien die internationalen Standards bei der Aufstellung der Konzernbilanz des Landes Hessen zu beachten und die Reformschritte stärker als bisher mit dem Landtag als Haushaltsgesetzgeber abzustimmen.

Nach dem aktuellen Ablaufplan werde die Erste Lesung voraussichtlich am Donnerstag Nachmittag stattfinden.