Die Veränderung der Bestimmungen über die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen solle diesen ermöglichen, künftig im Rahmen der Daseinsvorsorge ihren finanziellen Eigenanteil an der kommunalen Selbstverwaltung in eigener Verantwortung zu erwirtschaften. Das stärkt die kommunale Leistungsfähigkeit und hilft, die Abgabenlast der Bürger zu reduzieren, so Rudolph. Die alte CDU-Regierung hatte in der letzten Legislaturperiode die HGO zu Lasten der Kommunen und deren wirtschaftlichem Engagement verändert, um Privatunternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern. Diese Schraube drehen wir nunmehr zurück, weil sie die Arbeit der Kommunen erschwert und nicht erleichtert hat. Es könne nicht sein, so Rudolph, dass den Kommunen die Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der Daseinsvorsorge und damit einhergehende Verbesserungsmöglichkeiten ihrer finanziellen Handlungsspielräume verschlossen würden, damit einzelne private Dritte zusätzliche Gewinnmöglichkeiten erhielten.
Ein weiteres Anliegen der SPD sei die Verbesserung der politischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger.
Wir wollen die aktive Beteiligung der Bevölkerung an politischen Meinungsbildungsprozessen auch außerhalb von Wahlen stärken, sagte der SPD-Innenpolitiker. Dazu diene die Veränderung der vorhandenen Quoren für Bürgerbegehren und -entscheide. So würden beispielsweise in Gemeinden über 50.000 Einwohner die Zahl der Unterschriften bei Bürgerentscheiden von 25 auf 15 Prozent der Wahlberechtigten gesenkt.
Zu der Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements gehöre aber auch der dritte Aspekt des vorgestellten Gesetzentwurfs.
Wir fordern Seniorenbeiräte für alle hessischen Kommunen, weil die politische Einbindung älterer Menschen auf Grund der demographischen Entwicklung und der daraus resultierenden Veränderung der Lebensverhältnisse in Hessens Städten und Dörfern dringend angezeigt ist, sagte Rudolph und wertete die Tatsache, dass es schon über 100 Seniorenvertretungen in Hessen gäbe, als deutliches Zeichen, dass solche Beiräte sinnvoll und gewünscht seien. Allerdings sei die Bildung solcher Beratungsgremien bislang eher zufällig, so dass es sinnvoll sei, diese nunmehr auch gesetzlich zu verankern.