SPD-Fraktion: Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften in unserer Gesellschaft muss endlich beendet werden

Faeser stellte in diesem Zusammenhang dar, dass die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft neben anderen rechtlichen Regelungen inzwischen gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet seien und ihre Einkommen auch bei der Gewährung von Sozialleistungen des Lebenspartners regelmäßig Berücksichtigung fänden. Eine Erweiterung von Teilhaberechten, wie zum Beispiel bei der Hinterbliebenenversorgung, der Gewährung eines höheren besoldungsrechtlichen Ortszuschlags oder ähnlichem, sei den eingetragenen Lebenspartnerschaften aber bisher versagt geblieben. Selbst bei vergleichsweise einfach gelagerten Sachverhalten würden ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen offenbar, die in den letzten sieben Jahren nicht ausgeglichen worden seien. So würde verheirateten Paaren im Rahmen der BAföG-Regelungen ein um 5.760 Euro höherer Elternfreibetrag gewährt als den Unterhaltsverpflichteten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Eine Ungleichbehandlung gebe es aber vor allem im Bereich des Steuerrechts und des Erbrechts, ergänzte Metzger. So sei nicht zu vermitteln, warum jemand der verheiratet sei und rund 52.000 Euro im Jahr verdiene, rund 5.050 Euro im Jahr weniger Abzüge durch Steuer und Solidaritätszuschlag habe als jemand der zwar die gleichen Rahmenbedingungen erfülle, aber in einer eingetragenen und verpflichtenden Lebenspartnerschaft lebe.

Selbst modernere Rentenmodelle wie die Riesterrente benachteiligten eingetragene Lebenspartnerschaften. So bekämen nicht berufstätige Ehepartner eine eigenständige staatliche Förderung, während dies für vergleichbare Lebenspartnerschaften jedoch ausgeschlossen sei. Und unverständlich sei auch, dass zwar verheirateten Paaren mit Kindern eine Kinderzulage gewährt würde, diese aber eingetragenen Lebenspartnerschaften, in denen ebenfalls Kinder lebten, vorenthalten bliebe.

Die sozialdemokratischen Rechtspolitikerinnen sprachen sich daher dafür aus, auf Landes- und Bundesebene die bestehenden einseitigen Benachteiligungen der eingetragenen Lebenspartnerschaften endlich abzubauen. Wenn es schon im katholisch geprägten Spanien möglich gewesen sei, das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft rechtlich mit dem Institut der Ehe gleichzustellen, müsse dies in unserem Land auch möglich gemacht werden.