<em>Die Grünen beschreiben in ihrem Gesetzentwurf das Problem wie folgt: Die Härtefallkommission in Hessen ist aktuell mit Landtagsabgeordneten besetzt. Im Zuge der Arbeit hat sich herausgestellt, dass mit dieser Konstellation immer das politische Tagesgeschäft sowie unterschiedliche Standpunkte die sachliche Arbeit der Kommission beeinträchtigt hat. Diese Problembeschreibung unterschreiben wir sofort.</em>
<em>Herr Kollege Beuth hat in seiner Rede im März 2004 gesagt: wahrscheinlich treffen Abgeordnete sogar bessere Entscheidungen als sie eine Härtefallkommission treffen könnte, weil wir eine politische Einordnung vornehmen. Da hat die CDU die Einrichtung einer Härtefallkommission mit NGOs noch vollends abgelehnt. Ich habe ihm an dieser Stelle damals schon entschieden widersprochen! Denn wenn wir zunächst eine politische Einordnung vornehmen und dann entscheiden werden wir den Hilfesuchenden nicht gerecht. Hier spielt die Humanität die entscheidende Rolle und nicht die politische Einordnung.</em>
<em>Ich möchte nur einmal an unsere Arbeit in der Härtefallkommission im ersten Jahr erinnern das Jahr in dem in Hessen gerade einmal ein Fall positiv empfohlen wurde. Sehr oft wurden Fälle durch die absolute Mehrheit negativ abgestimmt Kollege Beuth wird sich vielleicht noch erinnern. Er war damals Sprecher der CDU. Das ging soweit, dass wir von der SPD sehr ernsthaft überlegt haben, die Arbeit niederzulegen und die Härtefallkommission zu verlassen. Gespräche insbesondere mit Vertretern der Kirchen – haben uns davon abgehalten, denn wir hätten dann gar nichts mehr für die Menschen tun können.</em>
<em>Im bundesweiten Vergleich befinden sich die Ergebnisse der Härtefallkommission in Hessen im hinteren Drittel. Das hat auch etwas damit zu tun, dass die Hürden bei uns in Hessen vergleichsweise sehr hoch sind. </em><em>Der Beschluss der Härtefallkommission, dem Innenminister die Aufenthaltsgewährung aufgrund eines Härtefalls zu empfehlen, muss mit 2/3 Mehrheit gefasst werden.</em><em> </em><em>Dieses Quorum ist willkürlich festgelegt und hat im Aufenthaltsgesetz keine Grundlage.</em>
<em>Im vorliegenden Gesetzentwurf genügt die einfache Mehrheit. Das tragen wir als SPD-Landtagsfraktion mit. </em><em>Die derzeitige Rechtsverordnung der Landesregierung sieht vor, dass </em><em>Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23a Zuwanderungsgesetz generell ausgeschlossen sein soll, wenn der Ausländer nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt einschließlich Krankenversicherungsschutz ausreichenden zu sichern. </em><em>Hessen kehrt also die Systematik des Bundesgesetzes an dieser Stelle zulasten der Hilfesuchenden um.</em>
<em>Der Weg, den Bündnis90/Die Grünen in ihrem Gesetzentwurf vorgeschlagen haben, ist gut und findet unsere Zustimmung. Es soll in Zukunft, wie in fast allen anderen Bundesländern auch, eine Geschäftsstelle der Härtefallkommission geben, an die sich die Betroffenen wenden können. In einer Vorprüfungskommission wird dann entschieden, ob sich die Härtefallkommission mit dem Fall befassen wird.</em>
<em>Wenn man wie in anderen Bundesländern an einem Tisch sitzt, lernt man von einander und kann Verständnis für die Entscheidung und die Arbeit des anderen aufbringen diese Chance sollten wir auch in Hessen wahrnehmen. </em><em>Gerne sind wir bereit über die einzelnen Mitglieder der Härtefallkommission zu reden.</em><em> </em><em>Unser heutiger Vorschlag der Entsendung je eines Mitglieds aller Fraktionen ist ein Kompromiss zwischen einer Kommission, die ausschließlich von Politikern besetzt ist und einer Kommission, die vollkommen politikunabhängig ist. </em><em>Die Qualifikation, die Menschen mitbringen, die sich beruflich mit nichts anderes beschäftigen als mit den Angelegenheiten und Problemen unserer ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, können wir Abgeordneten beim besten Willen nicht mitbringen.</em>
<em>Ich bin davon überzeugt, dass die neu zu berufenden Mitglieder der Kommission wie bisher auch sehr verantwortlich entscheiden werden. SPD und Grüne haben Vorschläge über die Zusammensetzung der Härtefallkommission gemacht. Ob das über eine Änderung der Rechtsverordnung, wie es die SPD-Fraktion beantragt hat und wie es das Aufenthaltsgesetz vorsieht oder ob es über einen Gesetzentwurf passiert wie ihn Bündnis90/Die Grünen vorgelegt haben ist nicht so relevant! Wichtig ist aber, dass Entscheidungen der Härtefallkommission nicht von politischem Tagesgeschäft überlagert werden und dass externer Sachverstand in die Arbeit eingebunden wird. Ich bin auch sehr zuversichtlich, dass wir eine vernünftige Lösung, auch in den Ausschussberatungen, finden werden.</em>