Während Verkehrsverstöße von normalen Verkehrsteilnehmern immer schärfer bestraft werden sollen, dürfen hessische Regierungsmitglieder immer noch ungestraft rasen, falsch parken, gegen die Einbahnstraße fahren oder rote Ampeln missachten. Für dieses Privileg gibt es keine Rechtfertigung, es gehört abgeschafft, sagte die SPD-Verkehrspolitikerin Hildegard Pfaff am Mittwoch in Wiesbaden.
Die SPD-Fraktion habe deshalb für die kommende Plenarsitzung den Antrag eingebracht, die allen Ministern und Staatssekretären vom Wirtschaftsminister nach § 46 (2) der Straßenverkehrsordnung ausgestellte Sondergenehmigung zu widerrufen.
Eine entsprechende Initiative der SPD-Fraktion war im vergangenen Jahr an der absoluten CDU-Mehrheit gescheitert. Wir bringen sie jetzt wieder ein, weil wir erwarten, dafür eine Mehrheit zu finden. Und falls der Landtag sie beschließt, erwarten wir, dass Verkehrsminister Rhiel die von ihm erteilten Raser-Freibriefe umgehend einkassiert, sagte Pfaff.
Eine so weitgehende Regelung wie in Hessen gebe es in keinem Bundesland. Es ist selbstverständlich, dass für besonders gefährdete Politikerinnen und Politiker Sonderrechte gelten müssen, wenn dies für deren Sicherheit erforderlich ist. Aber ungestraftes Rasen unabhängig von einer Gefährdungslage ist ein eklatanter Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Zudem gehe von solchen Verkehrsverstößen eine beträchtliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer aus. Jeder weiß, dass überhöhte Geschwindigkeit zu den Hauptursachen schwerer Unfälle zählt. Deshalb ist es auch mit der Vorbildfunktion von Politikern nicht zu vereinbaren, wenn diese ungestraft Tempolimits missachten dürfen.