Wer in der Vergangenheit stets mit seiner absoluten Mehrheit und gegen den Widerspruch der Oppositionsfraktionen Anhörungsfristen verbogen und Wünsche der übrigen Parlamentarier ignoriert habe, der habe jegliche moralische Basis verloren, sich über das heute im Rechtsausschuss beschlossene Verfahren zu beschweren. Hofmann stellte klar, dass die Rechtsmaterie bereits in der letzten Legislaturperiode umfassend vom Hessischen Landtag beraten worden sei und damit weder für die überwiegende Zahl der Mitglieder des Rechtsausschusses noch für die potentiell Anzuhörenden inhaltliches oder rechtliches Neuland sei. Dies gelte auch für die Einbeziehung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des europäischen Gerichtshofs. Vielmehr sei gerade Letztere von den einzubindenden Verbänden bereits zum Anlass genommen worden, sich wiederholt an die politischen Mandatsträger zu wenden.
Deswegen stelle auch die Einräumung einer vierwöchigen Anhörungsfrist für die zu benennenden Anzuhörenden keine inhaltliche Hürde dar, um eine fundierte Stellungnahme zu erarbeiten. Gleiches gelte für die dann nochmals etwa elf Tage später stattfindende mündliche Anhörung am 17. Juni, deren Auswertung von den Mitgliedern des Rechtsausschusses zudem in den sich anschließenden Sommerferien durchgeführt werden könne. Die Rechtspolitikerin wies darauf hin, dass dem Rechtsausschuss zur Vorbereitung einer voraussichtlichen Entscheidung für das Plenum des Landtags am 13. August von heute an gerechnet rund dreieinhalb Monate zur Verfügung stünden, in denen sich die Parlamentarier mit der Thematik vor- und nachbereitend befassen könnten. Dies sei alles andere als ein Durchpeitschen von Gesetzen, so Hofmann.